Probleme eines undokumentierten bzw. illegalen Aufenthaltes in Paraguay

Villarrica: Nichts ist mehr wie früher und im digitalen Zeitalter wird alles schneller erfasst und dokumentiert. Auch Paraguay bleibt von diesen Zeitereignissen nicht verschont und man sollte aufpassen, wenn man hier im Lande länger verweilt als genehmigt ist.

Wer sich länger als die für Touristen zulässigen drei Monate in Paraguay aufhält, ohne bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migraciones) ein Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eingeleitet zu haben, kann sich bei der Beantragung eines neuen deutschen Reisepasses mit der Forderung nach Vorlage einer Negativ-Bescheinigung (No Paraguayo) des Corte Suprema de Justicia in Asunción konfrontiert sehen, durch welche nachzuweisen ist, dass der Passantragsteller zwischenzeitlich nicht die paraguayische Staatsangehörigkeit ERWORBEN oder BEANTRAGT und damit die deutsche Staatsangehörigkeit VERLOREN hat, womit ihm bzw. ihr kein deutscher Reisepass mehr ausgestellt würde.

Die Beantragung dieser Bescheinigung ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Geldaufwand verbunden, sodass Zuwanderer, die – aus welchen Gründen auch immer – noch keinen legitimen Aufenthaltsstatus haben, ihre Möglichkeiten prüfen sollten, dieses Verfahren unverzüglich einzuleiten. Ein No Paraguay kann nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden. Die Dauer von Beantragung bis Ausgabe beträgt ungefähr 2 Wochen.

Für österreichische Staatsbürger, die nicht in Paraguay geboren sind, ist die Vorlage einer solchen Negativ-Bescheinigung (No Paraguayo) bei jeder Beantragung eines neuen Reisepasses verpflichtend, meines Wissen unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

In diesem Sinne sollte man also als deutscher Einwanderer die Vorschriften bezüglich dieser Formalitäten in Paraguay beachten, um nicht unnötig Geld zu verschwenden oder sich aber mit den behördlichen Gegebenheiten rumärgern zu müssen.

Wochenblatt / Das Kontor Deutscher Honorarkonsul Thomas Röh / Beitragsbild Archiv

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet. Übertrieben rohe, geistlose oder beleidigende Postings werden gelöscht. Auch unterschwellige Formen der Beleidigungen werden nicht toleriert, ebenso wie Drohungen und Einschüchterungsversuche. Das Setzen zu externen Links ist nicht erwünscht, diese werden gelöscht. Bitte bedenke, dass die Kommentarfunktion keine bedingungslose und dauerhafte Dienstleistung darstellt. Eine Garantie für das dauerhafte Vorhalten von Kommentaren und Artikeln kann nicht gegeben werden. Insbesondere besteht kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung und/oder der Speicherung von Kommentaren. Die Löschung oder Sperrung von Kommentaren liegt im Ermessen des Betreibers dieses Dienstes.

3 Kommentare zu “Probleme eines undokumentierten bzw. illegalen Aufenthaltes in Paraguay

  1. Heute müsste es schon längst so eine Art Weltbürgerschaft geben. Der Status quo ist einfach nur noch absurd.

  2. Was hat der Aufenthalt in PY mit dem Status als Deutscher zu tun? WIrd man “entdeutscht”, nur weil man sich länger als in dem Zielland erlaubt dort aufgehalten hat? Dieser Umstand kann doch Deutschland egal sein, da die Person doch bestenfalls gegenüber dem Zielland (in diesem Fall PY) einen Verstoß begangen hat. Mit oder ohne diesen Verstoß kehrt man nach D zurück und ist der selbe Mensch und Bürger doch wie vorher.

    Das klingt für mich daher eher wie eine Fake-Nachricht.

  3. josefpetermann

    Für österreichische Staatsbürger, ist die Vorlage einer solchen Negativ-Bescheinigung (No Paraguayo) bei jeder Beantragung eines neuen Reisepasses verpflichtend. Ob das jetzt bei Deutschen auch so ist, entzieht sich meiner bisherigen Erkenntiss!?