Provisorische Kennzeichen verfallen nicht, erklären Notare

Asunción: Die vorübergehenden Kennzeichen für Fahrzeuge, die noch kein Nummernschild besitzen, verfallen nicht an Wert. Sie können weder beschlagnahmt noch bestraft werden für die Benutzung, erklärt die Fachschule für Notare an diesem Mittwoch.

Die Fachschule für Notare und Schreibstubenverantwortliche erklärt, dass die vorübergehenden Nummernschilder für Fahrzeuge kein Ablaufdatum haben und deswegen nicht von Polizisten, ganz gleich welcher Art nicht beschlagnahmt oder bestraft werden dürfen.

Die Notare erklären im Gesetz 2505/04 des Automotoregisters dass unter Artikel 9 vor der ersten Einschreibung alle Fahrzeuge mit Kennzeichen an den Fensterscheiben ausreichend bezeichnet sind. Dies gilt für neue, importierte oder ersteigerten Fahrzeuge.

Die Notare weisen darauf hin, dass der Polizei es nicht erlaubt ist ein Automobil zu bestrafen oder zu beschlagnahmen wenn es mit vorübergehendem Kennzeichen sich auf nationalen Straßen bewegt, laut dem Sprecher der Notare, Roberto Escobar.

(Wochenblatt / Abc)

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