Rechte von Reisenden bei Pilotenstreiks in der EU

Wenn das Personal einer Fluggesellschaft streikt, kann dies zu erheblichen Unterbrechungen im Service der Fluggesellschaft führen. Keine andere Gruppe von Angestellten der Fluggesellschaft kann mit so wenigen Streikenden dafür sorgen, dass viele Flüge am Boden bleiben. Die Piloten haben daher naturgemäß ein starkes Druckmittel bei Tarifverhandlungen und streiken verhältnismäßig oft. Falls Sie selbst häufiger reisen oder sogar selbst von einem solchen Pilotenstreik betroffen waren, sollten Sie daher Ihre Rechte kennen.

Arten von Streiks im Flugverkehr

Es gibt zwei Arten von Streiks, die bei Mitarbeitern von Fluggesellschaften stattfinden können: ein wilder Streik oder eine gewerkschaftlich organisierte Arbeitskampfmaßnahme. Ein wilder Streik, auch als inoffizieller Streik bekannt, liegt vor, wenn Mitarbeiter eines Unternehmens ohne die Unterstützung ihrer Gewerkschaft streiken. Von einer gewerkschaftlich organisierten Arbeitskampfmaßnahme spricht man, wenn die Gewerkschaft eine geplante Arbeitsniederlegung für einen bestimmten Zeitraum organisiert hat, um mit den Arbeitgebern zu verhandeln. Bessere Arbeitsbedingungen, Gesundheitsleistungen und Bezahlung, verkürzte Arbeitszeiten sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Zukunft stehen hierbei meist im Fokus.

Pilotenstreiks können zu Entschädigungen berechtigen

Pilotenstreiks treten statistisch betrachtet immer häufiger auf. Mittlerweile gibt es fast in jedem Sommer Streiks oder zumindest die Drohung der Piloten bestimmter Fluggesellschaften. Streiks gesamter Interessenverbände oder Gewerkschaften wie der Vereinigung Cockpit e.V. kommen zum Glück seltener vor. Die EU hat glücklicherweise schon vor langer Zeit eine Möglichkeit geschaffen, mit denen Passagiere für resultierende Verspätungen und Ausfälle zu entschädigen. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks mehr als drei Stunden Verspätung hatte, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Entschädigung berechtigt.

Dies gilt allerdings nur, wenn es sich beim streikenden Personal um Angestellte der Fluglinie handelt, nicht um externes Personal. Dies kann durchaus der Fall sein, da die meisten Airlines mittlerweile auch Piloten einsetzen, die von Agenturen eingesetzt werden. Manche Airlines mieten oder leasen sich ohnehin ihre ganze Crew inklusive Piloten und Kabinenservice. Ob Streiks unter den Piloten solcher Crew-Agenturen häufiger oder weniger oft vorkommen, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht objektiv zu beurteilen.

Entschädigung nach Flugstreik einfordern

Viele Passagiere fragen sich nach einem Streik, ob Sie zu einer Entschädigung berechtigt sind. Leider wissen nur die wenigsten Betroffenen, dass man keinen Anwalt oder fortgeschrittene juristische Kenntnisse benötigt, um Geld von seiner Fluggesellschaft zu fordern. Dank moderner Technologie ist der Zugang zum Recht heute für jedermann und überall möglich. Vor allem im Reiserecht wurde Legal-Tech in den letzten Jahren sehr erfolgreich verwendet, um Probleme zu lösen, die für viele Verbraucher zuvor nicht zugänglich gewesen wären. Legal Tech kann bei Flugstreiks helfen, indem es eine benutzerfreundliche Plattform für Reisende bereitstellt. Sie können diese Plattform nutzen, um Ansprüche geltend zu machen oder sich rechtlich beraten zu lassen.

Darüber hinaus bietet das Netz auch zahlreiche andere nützliche Orte, mit denen Sie Ihre Rechte angenehmer gestalten können. Auf den Plattformen aller großen Reiseanbieter, Fluggesellschaften und Flughäfen finden sich detaillierte Informationen über Verspätungen oder Annullierungen. Wer möchte, kann dort auch sofort selbst seine Annullierung melden und bei Bedarf alternative Flüge finden. Das schützt zwar auch nicht vor Streiks, aber es macht das Reisen insgesamt zu einer sehr viel weniger stressreichen Angelegenheit.

CC
CC
Werbung