Regierung führte Künstlersteuer auf elektronische Geräte wie Radios und Handys ein

Asunción: Die Regierung legte vorgestern per Dekret N° 6.780/11 fest, dass Telefone, Mobiltelefone, Musikaufnahmegeräte, Abspielgeräte, CD Player, Videoaufnahme oder Abspielgeräte sowie Speichermedien wie Kassetten oder Videobänder besteuert werden, um nationalen Artisten bzw. Interpreten eine Art Wiedergutmachung zahlen zu können. Diese Künstlersteuer beträgt 0,5% vom Kaufpreis der Artikel.

Die Regelung des polemischen Kapitels 4 von Gesetz 1328/98 erreichte seltsamerweise auch die Mobiltelefone.

Im Artikel 34 des Gesetzes stehen die „Rechte der Wiedergutmachung“ beschrieben:“ Die Inhaber von Rechten an veröffentlichten Werken in grafischer Form mit Hilfe von Video-Aufnahmen oder Tonträger oder jede Art von Ton -oder audiovisuelles Material, sind berechtigt einen Vergütungsausgleich für die Reproduktion dieser zu erhalten. Die Vergütung ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und wird über technische Geräte ausbezahlt“.

In diesem Sinn bestimmt Artikel 3 des Dekretes 6.780/11, konform dem Artikel 36 des Gesetzes N° 1328/98, dass die Wiedergutmachung beantragt werden kann bei den Dachorganisationen „Sociedad de Gestión Colectiva Entidad, Entidad Paraguaya de Artistas, Intérpretes y Ejecutantes, mit einer Kopie der Veröffentlichung.

Laut Artikel N° 4 des Dekretes wird allen nationalen Herstellern oder Importeuren von unterstützender Ausrüstung (wie oben beschrieben) auferlegen, sich in das Register für Importeure von solchen Geräten einzuschreiben.

Befragt über was das für die Privatperson bedeutet sagt Dr. Carlos Mersán Galli, Spezialist in Steuerecht, dass das Gesetz der Regierung erlaubt eine gewisse Steuer für nationale Künstler zu erheben. Er weist darauf hin, dass Artikel 36 spezifisch den Betrag bzw. die prozentualen Anteil festlegt der bei der Kommerzialisierung der unterstützenden Medien erhoben werden soll. Er fügt hinzu, dass es sich nicht direkt um ein neue Steuer handelt, da dieser Betrag nicht in die Staatskassen fließt.

Der Artikel N° 5 des Dekretes 6.780/11 legt fest, welche Geräte auf der Liste stehen: Telefone aller Art, Musikaufnahme- und Abspielgerätegeräte, CD Player und Rekorder inklusive mit Receiver für Fernsehen und Radio, Aufnahme und Abspielgeräte mit Editierfunktion für Audio und Video, Magnetbänder usw.

(Wochenblatt / Abc)

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5 Kommentare zu “Regierung führte Künstlersteuer auf elektronische Geräte wie Radios und Handys ein

  1. in Deutschland wird Gema erhoben, 0,5% sind ja nicht so viel, hoffentlich kommt das Geld auch bei den richtigen Leuten an.
    Paraguay könnte eine Einkommenssteuer erheben, natürlich nicht bei den “Armen” sondern bei den “Reichen”. Auch bei denen die sehr gut verdienen. Die wehren sich natürlich, wie überall auf der Welt.
    Arbeitsplätze entlang der Straßen könnten geschaffen werden, sie könnten von denen, die Müll abladen oder Müll einfach aus dem Fenster werfen, Strafen kassieren. Die Strafe muß richtig weh tun, nur so lernen die Leute Sauberkeit. Natürlich müßte sicher gestellt sein, daß diese Gelder nicht einfach in den Taschen dieser “Wachleute” verschwinden

    1. Vielleicht bleibt den Leuten gar nichts weiter übrig als ihren Müll auf den Straßen ab zu laden oder aus dem Fenster zu schmeißen? Wir stehen mind. einmal wöchentlich bei Müllabfuhr im Büro auf der Matte und reklamieren das die bei uns den Müll einfach nicht abholen. Unser Geld dafür kassieren sie aber…..

      Nächste Woche werden wir unseren Müll direkt bei der Müllabfuhr vor’s Büro abstellen und dann unseren Vertrag kündigen. Wir haben die Schnauze gestrichen voll!

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