Asunción: Die Exekutive hat einen Ausnahmeplan in Kraft gesetzt, der es Steuerzahlern ermöglicht, ihre Steuerschulden ohne Zinsen oder Säumniszuschläge zu begleichen. Die Maßnahme wurde auf Vorschlag der Nationalen Direktion für Steuereinnahmen (DNIT) verabschiedet und durch das Dekret Nr. 5154/2025 offiziell gemacht.
Die Regelung ist bis zum 31. August 2026 gültig und umfasst überfällige Steuern für monatliche Zeiträume bis Dezember 2023 sowie jährliche Verpflichtungen für das am 31. Dezember desselben Jahres abgeschlossene Geschäftsjahr. Wer an dem Programm teilnimmt, kann seine Verbindlichkeiten ohne die Anwendung von Verzugszinsen tilgen.
Der Vorteil erstreckt sich sowohl auf bereits festgestellte Schulden (auch solche, die sich bereits im Beitreibungsverfahren durch das Wirtschaftsministerium befinden) als auch auf Anpassungen aus Betriebsprüfungen oder noch laufenden Verfahren. Um den Vorteil zu nutzen, muss der Steuerzahler den geschuldeten Gesamtbetrag ausdrücklich anerkennen.
Die Anträge müssen bei der DNIT oder der Generalstaatsanwaltschaft des Schatzamtes eingereicht werden. Das entsprechende Formular wird auf der Website der DNIT verfügbar sein und muss über den offiziellen institutionellen Posteingang eingereicht werden.
Zahlungserleichterungen und Ratenzahlung
Das Dekret sieht eine Mindestanzahlung von 10 % der Schuld vor, wobei die restliche Finanzierung zinsfrei erfolgt:
-Schulden bis 500 Millionen Guaranies: Bis zu 24 Monatsraten.
-Schulden über 500 Millionen Guaranies: Bis zu 36 Monatsraten.
-Schulden über 1.000 Millionen Guaranies: Höhere Ratenanzahl nach Genehmigung durch die DNIT möglich.
Zusätzlich gibt es Anreize bei Strafzahlungen: Im Falle von Steuerhinterziehung wird ein Rabatt von 50 % auf das Bußgeld gewährt, sofern eine Vorauszahlung erfolgt und der Steuerzahler dem Verfahren zustimmt.
Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung die finanzielle Belastung der Bürger lindern, die freiwillige Steuerehrlichkeit fördern und die Normalisierung aufgelaufener Steuerschulden erleichtern.
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