Stroessner Anwesen enteignet

Die Vergangenheit holt einen immer ein und es hat nun auch das Anwesen des ehemaligen Staatspräsidenten Alfredo Stroessner getroffen. Die Richterin Maria Angelica Calvo, zuständig für Zivil- und Handelsrecht, fällte ein historisches Urteil, zumindest nach paraguayischen Gesichtspunkten.

Sie erklärte den Grundbucheintrag Nummer 221 zugunsten des ehemaligen Präsidenten für nichtig, er befindet sich im Stadtteil Trinidad von Asunción. Laut der Urteilsbegründung war diese Fläche städtischer Grundbesitz und wurde illegal überschrieben, es fällt nun wieder in die Hände der Gemeinde Asunción zurück. Auf dem Besitz befindet sich ein stattliches Herrenhaus und war einst die Heimat von Freddy Stroessner, dem Sohn des ehemaligen Staatsoberhauptes. Das Anwesen hat eine Fläche von 7.810 m².

Calvo fügte weiter an, dass in der Urkunde aus 1974 ein eklatanter Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 222/54 der Stadtverwaltung vorliegt, welches damals schon in Kraft war. Dem damaligen Bürgermeister, Guido René Kunzle, lag keine Gesetzesgrundlage vor, eine städtische Fläche in Privatbesitz zu übergeben.

Mit dem Urteil befinden sich das Herrenhaus und die wertvolle Fläche im Eigentum der Gemeinde von Asunción, in Übereinstimmung mit dem Zivilrecht, sagte die Richterin. Laut den Stadtplanern liegt das Grundstück, im Rahmen eines Planungsverfahrens, auf einer öffentlichen Straße, die dort hindurchführen soll, also muss das Gebäude teilweise abgerissen werden.

Renzo Cristaldo, Oberstaatsanwalt und federführend für die rechtliche Vertretung des Staates, erklärte, es sei schwierig abzuschätzen, ob die Angehörigen von Alfredo Stroessner Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Er wies weiter auf die Bedeutung des Urteiles hin, es sei das erste Mal, dass ein unrechtmäßig erworbenes Grundstück aus den Jahren der Diktatur enteignet wurde und untermauerte damit seine Aussage, weitere Anklagen vorzubereiten.

Quelle: La Nación

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

1 Kommentar zu “Stroessner Anwesen enteignet

Kommentar hinzufügen