Hernandarias: Staatsanwältin Natalia Montanía hat einen 15-jährigen brasilianischen Teenager angeklagt, weil er ein 13-jähriges Mädchen in einem Haus im Paraná Country Club in der Stadt Hernandarias sexuell missbraucht haben soll. Der mutmaßliche Täter soll den sexuellen Akt gefilmt und anschließend in sozialen Netzwerken verbreitet haben.
Die Anklage bezieht sich auf die mutmaßliche Begehung der strafbaren Handlungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß Artikel 135 des Strafgesetzbuches und auf die Verletzung des Gesetzes Nr. 2861/2006, das den Handel und die kommerzielle oder nichtkommerzielle Verbreitung von pornografischem Material unter Verwendung des Bildes oder anderer Darstellungen von Minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Personen unterdrückt“, gemäß Artikel 29, Absatz 1 des Strafgesetzbuches.
Laut der von der Mutter des Opfers am 4. Februar 2025 eingereichten Strafanzeige ereignete sich der Vorfall am 15. November 2024, am Ende einer Geburtstagsfeier in das betreffende Haus. Bei dieser Gelegenheit soll der Jugendliche das Mädchen aufgefordert haben, in einen von ihm gefahrenen Geländewagen einzusteigen.
Nach einer kurzen Fahrt kamen sie an einem Haus an, wo sie angeblich sexuelle Handlungen vornahmen. In der Anzeige heißt es, der Vorfall sei aufgezeichnet und anschließend in sozialen Netzwerken verbreitet worden. Das Opfer bestätigte den Vorfall bei einem psychologischen Gutachten im Zentrum für Opferbetreuung der Staatsanwaltschaft, wo sie angab, Angst und Scham zu empfinden.
Das Mädchen erzählte seiner Mutter erst, was passiert war, als die Bilder in den sozialen Netzwerken zirkulierten, vor allem unter den Schülern der luxuriösen Wohnanlage. Dies führte zur Formalisierung der Anzeige und zur Einleitung der Ermittlungen, die schließlich zur Anklageerhebung gegen den Heranwachsenden führten.
Als vorläufige Maßnahme beantragte Staatsanwalt Montanía gemäß Artikel 427 der Strafprozessordnung und dem Gesetz Nr. 2861/2006 die vorübergehende Unterbringung des Beschuldigten in einem geeigneten Heim, um die Gefahr des Untertauchens zu vermeiden. Außerdem beantragte sie die Bestellung eines Sozialarbeiters der Justiz, um das familiäre Umfeld des Jugendlichen gemäß Artikel 232 des Kinder- und Jugendgesetzes zu bewerten.
Ebenso beantragte die Staatsanwaltschaft beim Jugendstrafgericht eine Frist von sechs Monaten, um die Ermittlungen zu vertiefen und die entsprechende Anklage gemäß Artikel 324 der Strafprozessordnung zu formulieren.
Wochenblatt / Mega Cadena
Heinz1965
Zwei Geschlechtsreife Jugendliche haben Sex . Das die sich dabei filmen und die Bilder oder einen Film darüber im Internet teilen ist der aktuelle Stand der Technik. Das eine der Beteiligten anschließend unzufrieden ist , hat es auch immer schon gegeben. Wo ist nun das Problem ? Das Problem sind nur die Erwachsenen, insbesondere Eltern, Polizei und Staatsanwälte , die ein Theater veranstalten und dadurch den Kindern massive psychische Schäden zufügen. Diese Erwachsenen gehören in ihre Schranken verwiesen für das Theater, das die veranstalten und die Schäden, die sie dadurch verursachen.
Lanc-Altoriany
Die Montanía ist eine überaus engagierte Staatsanwältin und mact ihre Sache sehr gut. Schade, daß sie diesen brasilianischen Unhold nicht ins Gefägnis gebracht haben. Dieses ganze “Jugendstrafrecht” gehörte abrogiert.
Land Of Confusion
Der durchschnittliche 15-jährige Teenager hat fast nur Flausen im Kopf. Ihn reizt das Verbotene, wie weit er gehen kann, die Hormone spielen verrückt und nur Mädchen im Kopf. Auch die Angeberei ist in diesem Alter ziemlich verbreitet.
Natürlich soll dieser ungezogene Rotzlöffel seine gerechte Strafe erhalten, aber gleich einen 15-jährigen ins Gefängnis stecken? Das ist komplett an den Haaren herbeigezogen.
Hermann1
Ich sehe das so: Ein 13-jähriges Mädchen ist wohl sexuell reifer als ein 15-jähriger Junge. Hat alles Spaß gemacht, wenn da nicht die Filmchen wären. Nun kommen Eltern und die Staatsanwaltschaft ins Spiel. Hat der Junge wohl Pech gehabt, obwohl ich denke, daß da nicht ohne Einverständnis des Mädchens gefilmt wurde. Das Problem scheint die Veröffentlichung zu sein.