Vereinigung der Mennoniten gibt Statement zur Bildungstransformation ab

Filadelfia: Der Ältestenrat des Gemeindezusammenschlusses der Mennoniten veröffentlichte ein Statement in Bezug auf die anstehende Bildungstransformation in Paraguay.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Pläne zur Reform des Bildungswesens in Paraguay erklärt der Ältestenrat der Vereinigung der Mennoniten und Brüdergemeinden Paraguays das Anliegen; es nennt die Bedenken von Kritikern und bezieht klar Stellung zur Situation. Der Text formuliert eindeutig, was die Gemeinden und die Bildungseinrichtungen der MBG-Vereinigung nicht unterstützen. Ferner zeigt der Rat alternative Lösungswege auf und gibt Empfehlungen ab.

Aus dem Statement der Vereinigung der Mennoniten Brüdergemeinden von Paraguay (MBG) zur Bildungstransformation geht folgendes Zitat hervor: „Wir stellen klar, dass die Gemeinden und die Bildungseinrichtungen alle systemischen, pädagogischen und methodischen Maßnahmen unterstützen, die zur Verbesserung des paraguayischen Bildungswesens beitragen. Unsere Erziehungs- und Bildungsphilosophie nötigt uns, einen friedlichen, aber aktiven Widerstand zu leisten, wenn unser Glaube an Jesus Christus und unser Vertrauen auf die biblischen Wahrheiten in Gefahr stehen. Das Böse muss angefochten werden, wenn die Situation unsere christlichen Grundsätze untergräbt.“

Der Ältestenrat der MBG-Vereinigung Paraguays fordert an erster Stelle auf, für das Land und die Gesellschaft zu beten. Ferner wird betont, Projekte zur Linderung von Nöten der Bedürftigen und Benachteiligten durchzuführen und eine qualitativ hochwertige Bildung, mit zeitgemäßer geistlicher Begleitung anzubieten. Außerdem fordert der Text auf, den Dialog zu suchen, die Schwierigkeiten in dem Reformplan zu analysieren, die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen zu suchen und in der Lehre die biblische Botschaft zu vermitteln, statt politische Interessen zu verteidigen. Das schließt für die MBG-Vereinigung folgende Schritte aus: Sich an Protestmärschen zur Unterstützung von sozialen, privaten oder politischen Zielen zu beteiligen, Hetzschriften in diverser Form zu drucken oder zu veröffentlichen, und soziale Netzwerke zum Nachteil anderer sozialer Gruppen zu nutzen, sowie Aggressivität gegen Personen, die versuchen, die Haltung zu biblisch-pazifistischen Prinzipien zu destabilisieren.

Die Bildungstransformations-Pläne sind seit einem Jahr Gegenstand von Diskussionen in diversen Kreisen der paraguayischen Gesellschaft. Aspekte in den Plänen, die für Zweifel und Irritation sorgen, haben diverse Reaktionen hervorgerufen. Am 20. Oktober hatten vor allem Eltern in Asunción einen friedlichen Marsch zum Thema Bildungstransformation durchgeführt.

Die Vereinigung der MBG von Paraguay stellte klar, dass sie sich der Bedürfnisse der Bildung in Paraguay sehr bewusst und bereit ist, sich mit größter Entschlossenheit dafür einzusetzen, das Bildungswesen in allen ihren Einrichtungen anzuheben. Schließlich heißt es in der Stellungnahme, eine qualitativ hochwertige Bildung sei der einzige Weg, das Land aus dem Zustand der vielseitigen Armut herauszuführen.

Wochenblatt / Statement Ältestenrat der MBG-Vereinigung Paraguays, Archiv ZP-30 / Beitragsbild Archiv

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2 Kommentare zu “Vereinigung der Mennoniten gibt Statement zur Bildungstransformation ab

  1. Reichsbaron Abramowitsch van Witzleben-Elensky

    Die MBG ist die Mennoniten Brüder Gemeinde. Diese entstanden mal in Südrußland aus Protest gegen die Tyrranei der Wirte (der Bauern die 65 Dessjatinen Land besaßen) da sie die Söhne waren die enterbt wurden auf Grund des Preußischen Erbrechts das die Ältesten damals als hoch und heilig erklärten. Diese Brüder nannte man auch die „Hüpfer“ da sie eine liberale Tanzgesinnung vertraten anstatt stocksteif in der Kirche deren Predigt gut und gerne über 4 Stunden in eins erstreckte kerzengerade in Drillhaltung den Auslegungen des Predigers zu lauschen (jede Bewegung galt als „liberal“).
    Die MBG galt und gilt bis heute „als gefährliche aufrührerische Elemente“ die von den Kleingemeindlern bei den zaristischen Beamten denunziert und in „Festungshaft von 6 Monaten“ gesteckt wurden. Bis heute sind die MBG die „Liberalen“ unter den Mennoniten finden aber reichlich Anklang bei den Paraguayern da diese gerne im Gottesdienst „hüpfen und frivol sind“.
    Die „Kirchlichen“ (die „Wirtepartei) nannte man auch „Kleingemeindler“ welches heute in Paraguay alle ostparaguayischen konservativen Mennoniten sind (Nueva Durango, Rio Verde, etc. die mit den Mamelukenhosen) und aus dem Chaco sind es alle aus der Kolonie Menno (Loma Plata) und die halbe Kolonie Neuland (Neuhalbstadt).
    MBG, also Brüdergemeindler, die „Hüpfer“, sind die Kolonien Fernheim (Filadelfia), die halbe Kolonie Neuland, Kolonie Volendam und Kolonie Friesland – das sind die „Hüpfer“ und „Liberalen“ von damals Südrußland die von den Kleingemeindlern (der Wirtepartei) mittels der zaristischen Beamten in Festungshaft geworfen wurden wo es nur ging weil sie „gefährliche aufrührische Elemente“ sind – und bis heute auch noch sind.
    Anti-Menno von A. Reimarius (Penner) – eine bolschewistisch-mennonitische Literatur die die Mennoniten bei den Soviets einschleimen sollte die aber akkurate geschichtliche Fakten liefert nur im bolschewistischen Grundtenor.
    „Das mennonitische Erbrecht stammt noch aus der Zeit, als die
    Mennoniten in Preußen wohnten. Die Zarenregierung duldete dies
    Erbrecht gern, da dadurch, wie wir gleich sehen werden, die
    Unteilbarkeit der Wirtschaften und also auch das Fortbestehen einer
    reichen Bauernschicht sichergestellt wird. Der wesentlichste Punkt
    dieses Rechts ist folgender:
    „Die Wirtschaft des Mennoniten, d. h. das Anwesen, das zum Betrieb
    der Wirtschaft notwendige Arbeitsinventar, das Weiderecht und die
    Ackerstücke, werden nach dem Erbschaftsrecht in Wirklichkeit
    niemals geteilt; die Wirtschaft geht als ein Ganzes an denjenigen
    Erben über, welcher als zuverlässig zur erfolgreichen Weiterführung
    derselben anerkannt wird“.(A. Klaus, Unsere Kolonien, S. 236.).
    Unter diesen Verhältnissen führte das mennonitische Erbrecht dazu,
    dass die Wirtschaften in keiner Weise (weder durch Vererbung, noch
    durch Verkauf) zerstückelt werden konnten. Demzufolge blieben aber
    die mennonitischen Bauern der zweiten Generation schon zum großen
    Teile ohne Land, zumal da sich die Mennoniten überaus rasch
    vermehrten. Nach den Gesetzen, die zu Anfang der Regierung
    Alexanders des Ersten erschienen, war die Teilung der
    „Vollwirtschaft“ (so nannte man eine Wirtschaft mit vollem
    Landanteil, d.h. mit 65 Dessjatinen) wohl erlaubt. Die mennonitischen
    Grossbauern sträubten sich jedoch gegen die Teilung ihrer
    Wirtschaften und beriefen sich dabei auf ihre herkömmlichen Rechte,
    die ihnen bei ihrer Einwanderung feierlich bestätigt worden waren.
    Die Regierung ließ denn auch die mennonitischen Grossbauern
    gewähren.
    In demselben Masse, wie die Not der Landlosen stieg wuchs auch die
    Unzufriedenheit der Armen über die Umtriebe der Wirte und der
    Ältesten in den Gemeinden. Um nun, angesichts dieser
    Unzufriedenheit, ihre Macht zu festigen, beschloss der Molotschnaer
    Ältestenrat (der so genannte Kirchenkonvent) im Jahre 1851, seine
    Machtbefugnisse erheblich zu erweitern. Als dieser „Staatsstreich“ in
    den Gemeinden bekannt wurde, traten die Oppositionellen (zumeist
    Landlose) mit stürmischen Protesterklärungen auf.
    In der neuen Bewegung waren ökonomische und religiöse
    Tendenzen eng miteinander verflochten. Die ökonomische Grundlage
    der Bewegung war die Not der Landlosen. Die religiösen Forderungen
    liefen auf eine Gesundung des sittlichen Lebens und auf die
    Demokratisierung der kirchlichen Organisation hinaus.
    Bald gab es an vielen Orten schon kleine oppositionelle Gruppen, die
    von dem evangelischen Pfarrer E. Wüst geführt wurden. Im Jahre
    1855 kam es dann in Einlage (Chortitzaer Ansiedlungen) zu einem
    offenen Bruch. Eine Gruppe Oppositioneller tat sich nämlich zu einer
    neuen Sekte zusammen. Die Sekte erhielt den Namen „Hüpfer“, weil
    ihre Anhänger in ihren Versammlungen durch Tänze, und Sprünge, im
    Takte der Musik oder auch der Putzmühlen, „ihre Freude und ihr
    Entzücken im Segen des Geistes“ zum Ausdruck brachten. (Vgl. A.
    Klaus, Unsere Kolonien. S. 263.)
    Einige Jahre darauf, wiederum infolge der anwachsenden
    Landlosenbewegung, kam es in den Dörfern der Molotschna zum
    Austritt größerer Gruppen aus der alten Gemeinde. In dogmatischer
    Hinsicht bieten diese Gruppen nichts Neues; fast alle Neuerungen der
    „Brüder“, wie sie jetzt im Gegensatz zu den „Kirchlichen“ genannt
    wurden, beschränken sich auf einige Änderungen in der Zeremonie der
    Taufe und dgl. mehr. Die Hauptforderung lief darauf hinaus, das
    „verknöcherte“ Kirchenleben durch ein demokratisches
    Gemeindewesen zu ersetzen.
    Ebenso wie die Vertreter der Landlosen, so wurden auch die
    „Brüder“ bei den Regierungsbeamten als gefährliche aufrührerische
    Elemente denunziert. Das Molotschnaer Gebietsamt, das mit den
    Kirchenältesten Hand in Hand ging, erließ an alle Dorfämter einen Befehl,
    in dem die Brüder als „Gründer und Häupter von geheimen
    Gesellschaften“ behandelt werden, die auf Grund des Artikels 362 des
    zaristischen Strafgesetzbuches „der Festungsstrafe auf eine Zeit von 6
    Monaten bis zu einem Jahre unterliegen“. (Fr.. Isaac, Die Molotschnaer
    Mennoniten. S. 177.)
    Die Folgen dieses ungeheuerlichen Befehls Hessen nicht auf sich
    warten. Die schwersten Strafen hagelten auf die Brüder nieder. Durch
    Geldstrafen, Gefängnis, Prügel, Ausweisungen usw. sollten die
    Abtrünnigen ihrer „Irrtümer“ überführt werden. Indem man die
    Ungehorsamen in den „Bann mit Meidung“ tat, wurde ein
    vollständiger Boykott solcher Personen bewerkstelligt; jede weitere
    wirtschaftliche Tätigkeit war unter solchen Bedingungen so gut wie
    ausgeschlossen. Zu all diesem kam noch hinzu, dass die geistlichen
    Ältesten und die Schulzen die ausgetretenen Brüder immerfort mit der
    Verschickung nach Sibirien bedrohten, einer Strafe, die damals
    jedermann erzittern ließ.
    Nachstehend werden einige Beispiele angeführt, aus denen der wüste
    Charakter der Verfolgungen ersichtlich wird.
    Der Bruder Hubert wurde 10 Monate in Haft gehalten; als Gefängnis
    diente ein feuchtes Loch. Ein anderer Abtrünniger (Cornelssen) wurde
    im Winter aus dem Dorfe Elisabettal vertrieben und musste auf der
    Nogaiersteppe in einer schnell aufgebauten, feuchten Erdhütte wohnen.
    (P. M. Friesen, Die Alt.-Ev. M. Br. S. 205—206.)
    Nicht besser (wohl noch schlimmer) ging man mit den Abtrünnigen
    in den Chortitzaer Dörfern um. Vier Führer der Brüder Hess der
    Oberschulze verhaften und nach Jekaterinoslaw transportieren, wo
    man sie auf zwei Wochen in das Kriminalgefängnis steckte. (P. M.
    Friesen, Die Alt.-Ev. M. Br. S. 276.)
    Aufschlussreich ist ferner die Erzählung des Bruders Jakob Janzen,
    dessen Vater man im Februar 1862 in Kronsweide (Chortitza)
    misshandelt hat. Hören wir seinen Bericht:
    «… Einen Tag darauf mussten die Beisitzer ihn (den Vater. R.)
    wieder holen. Dann wurde er wieder gefragt; er blieb dabei (bei
    seinen „Irrtümern“. R.). Dann wurde ein Bund Stroh vor der Tür
    draußen hingelegt, und der starke Mann N. riss ihm die Kleider vom
    Leib, dass alles in Stücke ging… und so schlug er auf ihn los mit
    sechs starken Ruten, zehn Hiebe, so sehr er in seiner Wut es ausüben
    konnte. Von fünf Hieben nur hatte mein Vater Gefühle, die anderen
    nahm der Herr ihm , ab. Als solches geschehen war, gings wieder ins
    Gefängnis. Der Pelz wurde ihm abgenommen, und in eine Sommerstube,
    wo den ganzen Winter nicht geheizt worden war, musste er hinein. Es ging uns arm,
    die Kleider waren nicht sehr; da, sagte
    mein Vater, habe ihn furchtbar gefroren. Der Wirt N. hat ihm einen
    Klotz hineingeworfen: da hast zum Sitzen! Aber das Sitzen ging
    nicht, weil mein Vater so zerschlagen war!… So hat er zwei Tage und
    zwei Nächte zugebracht“. (P. M. Friesen, Die Alt-Ev. M. Br. S. 268.)
    Mit diesen Beispielen wollen wir uns hier begnügen. Sie zeigen uns
    schon, mit welchen echt christlichen Maßnahmen die „Wirtepartei“ ihr
    Gewaltregime aufrecht hielt. Es ist keineswegs übertrieben, wenn der
    Führer der Molotschnaer Brüder Johann Klassen schreibt, dass diese
    Verfolgung „unwillkürlich die Zeiten einer mittelalterlichen
    Inquisition ins Gedächtnis ruft“. (Franz Isaac, Die Mol. Menn. S. 190.)
    Neben der Brüdergemeinde bildete sich fast gleichzeitig die so
    genannte „Tempelgemeinde“, auch „Gemeinde der Jerusalemsfreunde“
    genannt, deren Begründer die Brüder Lange in Gnadenfeld
    (Molotschna) waren. In den Lehren der Templer machten sich von
    Anfang an einige rationalistische Tendenzen bemerkbar, wodurch sie
    sich von den Brüdern unterschieden, deren religiöser Fanatismus
    oftmals ins Ungeheuerliche stieg. Die ökonomische Grundlage dieser
    Bewegung war die gleiche, wie die der Hüpfer- und Brüderbewegung,
    d. h. die Landlosigkelt.“

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