Verletzung der Unterhaltspflicht: Staatsanwaltschaft erwirkt Verurteilung eines Vaters

San Lorenzo: Die Staatsanwältin Mirtha Rivas hat eine zweijährige Freiheitsstrafe gegen einen Mann erwirkt, der sich der Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht schuldig gemacht hat. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der nun Verurteilte war von der Mutter seines minderjährigen Sohnes wegen mangelnder finanzieller Unterstützung angezeigt worden. Die Frau hatte zuvor vor dem Kinder- und Jugendgericht von San Lorenzo einen Prozess auf Unterhaltszahlung angestrengt. Mit dem Urteil (S.D. Nr. 43) vom 21. April 2015 wurde die Unterhaltsleistung auf monatlich 450.000 Guaranies festgelegt, die der Verurteilte auf ein gerichtliches Bankkonto einzuzahlen hatte.

Der Mann kam diesen Einzahlungen jedoch nicht regelmäßig nach. Berechnungen ergaben, dass er seit Beginn des Verfahrens bis Dezember 2020 eine Gesamtsumme von 34.650.000 Gs. hätte einzahlen müssen. Tatsächlich leistete er jedoch nur Zahlungen in Höhe von insgesamt 26.750.000 Gs., was zu der strafrechtlichen Verurteilung führte.

Wochenblatt / adn digital / Beitragsbild Archiv

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