Asunción: Der Deutsche Robin Malte Schneider (35) verbüßt in seinem Heimatland eine achtjährige Haftstrafe wegen eines Millionenbetrugs. Dabei wurde ihm die in Paraguay verbrachte Haftzeit dreifach auf seine Strafe in Deutschland angerechnet.
In Paraguay wurde 2025 zudem ein Verfahren wegen Geldwäsche eingeleitet, in dessen Rahmen Vermögenswerte eingezogen werden sollen, die der Ausländer mit illegalem Geld erworben hat.
Am 25. August 2023 nahmen Polizeikräfte im Rahmen der “Operation Covid-Service“ Robin Malte Schneider (35) im Stadtteil Villa Morra fest. Er wurde von der Justiz seines Landes wegen eines Betrugs gesucht, der der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Verlust von 21.112.019 Euro eingebracht hatte.
Den Hintergründen zufolge täuschte Schneider zwischen 2021 und 2022 die Durchführung von Corona-Tests in mobilen Kliniken in Hannover vor. Er gab an, mehr als 1.980.000 Antigen-Tests durchgeführt zu haben, die jedoch nie stattfanden.
Seine Festnahme erfolgte zum Zwecke der Auslieferung. Am 15. September 2023 gab die Richterin Clara Ruíz Díaz dem Auslieferungsantrag statt, der am 17. Januar 2024 vollzogen wurde. Am 26. September 2025 wurde er vom Landgericht Hannover zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt, die er derzeit in einer Justizvollzugsanstalt in Hannover verbüßt.
Haft in Paraguay zählte in Deutschland dreifach
Staatsanwalt Francisco Cabrera von der Spezialeinheit für Wirtschaftsverbrechen und Korruptionsbekämpfung (UDEA), der gegen Schneider wegen Geldwäsche ermittelt, erklärte, dass der Ausländer seine Strafe wegen besonders schweren Betrugs verbüßt.
Nach seiner Festnahme ordnete Richterin Díaz die Untersuchungshaft im Staatsgefängnis Tacumbú an. Diese verbüßte er bis zu seiner Auslieferung im Januar 2024. Insgesamt verbrachte Schneider fünf Monate in paraguayischer Untersuchungshaft.
Diese fünf Monate wurden ihm bei seinem Urteil im Verhältnis “1:3“ angerechnet. Somit gelten bereits 15 Monate der achtjährigen Gesamtstrafe als verbüßt. Staatsanwalt Cabrera erklärte hierzu: „Die Deutschen sagen, dass unsere Gefängnisse nicht dem Standard europäischer Gefängnisse entsprechen. Das Maß an Unannehmlichkeiten, das er hier erlitten hat, führt dazu, dass seine Haft stärker gewichtet wird; deshalb rechnen sie 3 zu 1 an.“
Trotz der Auslieferung wurde in Paraguay ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Geldwäsche eingeleitet. Dieses richtet sich gegen Vermögenswerte im Wert von etwa 4 Millionen Euro, die Schneider in Paraguay mit dem Geld aus dem Betrug in Deutschland erworben haben soll. Der Prozess wurde auf Basis eines internationalen Rechtshilfeersuchens initiiert.
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