Weniger als 24% der Insassen von Tacumbú sind verurteilt

Asunción: Der Direktor der Justizvollzugsanstalt Tacumbú, Artemio Vera, stuft die Situation in der sich die Häftlinge befinden als alarmierend ein, da das säumige Justizsystem nicht hinterherkommt mit den schon längst überfälligen Urteilen.

Von 3.553 Insassen sind nur 850 verurteilt hinter Gittern während der große Rest sich nur in Untersuchungshaft befindet, was einschließt, dass der Prozentsatz der eventuell Unschuldigen höher ist als im Bereich der Verurteilten.

In einem Gespräch mit dem Radiosender Cardinal erklärte Vera, dass die Studenten der Katholischen Universität für Recht teilweise Beratungen durchführen um nicht ganz den Überblick zu verlieren, Bereich den eigentlich Strafverteidiger übernehmen müssten, die vom Gericht gestellt werden sollten.

Fälle von geringerer Wichtigkeit oder ohne medialem Interesse werden hinter an gestellt und schlussendlich vergessen. Das ein Verurteilter nicht nach Verbüßung seiner Haftstrafe entlassen wurde, passierte mehr als einmal, da alle Unterlagen zum Fall verschwunden waren. Traurig aber wahr.

Die Gefangenen die die Beratung durch die Jurastudenten wünschen müssen sich beim Oberwachtmeister einschreiben. Das einfache Büro wurde im Bereich der alten Kapelle “Padre Juan Antonio de la Vega” eingerichtet.

Vera bezog sich auf einen Zeitraum um 2004 und 2005 wo die interne Bevölkerung noch bei 2.800 lag, auch schon damals 1.900 Männer über dem Limit. Heutzutage ist die Ziffer fast doppelt so hoch.

„Es gibt nicht mehr Verbrechen, es kommen nur mehr dafür hinter Gitter“, so Vera.

Schlussendlich lud er auch andere Jura-Studenten, egal ob von privaten oder staatlichen Universitäten, ein, bei den Insassen die Praxis zu üben.

(Wochenblatt / Radio Cardinal)

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2 Kommentare zu “Weniger als 24% der Insassen von Tacumbú sind verurteilt

  1. Das kann man ganz einfach loesen. In Deutschland gibt es aufgrund Petitionen und Prozesse seit dem 24. Nov. 2011 ein “Gesetz ueber den Rechtsschutz bei ueberlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren”. Wenn ein Gerichtsverfahren oder ein Strafverfahren ueber zwoelf Monate dauert, hat man Anspruch auf 1.200,00 EURO Schmerzensgeld. Frueher dauerten Prozesse statistisch an deutschen Finanzgerichten fuenf bis sieben Jahre. Jetzt koennen diese faulen Richter auf einmal diese Jahresfrist einhalten, weil Regressverfahren drohen. Die Politik sollte in Paraguay dieses Gesetz einfach nur abschreiben und uebernehmen. Dann gibt es Wunder. Zudem ist eine Anwesenheitspflicht im Justizpalast bis 16.00 Uhr notwendig oder man muss mit Entlassungen drohen. Ab 12.30 Uhr schleicht sich das ganze verfaulte Juristenpack nach Hause, legt sich ins Bett oder dreht sonstwie den Daumen. Wenn ein Justizopfer laenger als ein Jahr in Untersuchungshaft sitzt, dann sollte man den Richter und Staatsanwalt sofort in Erzwingungshaft fuer 90 Tage nehmen, damit er kindgerecht lernt. So einfach ist das Leben: GLEICHHEIT !!!

    1. Ja, genau so ist das. Während der kleine Angestellte der Privatwirtschaft auf die Strasse gestellt wird, erfüllt er seine Aufgaben nicht fristgerecht, so scheinen im Öffentlichen Dienst andere Regeln zu gelten.
      Der kleine Angestellte wird mit einem Arbeitszeugnis – mit welchem er kaum mehr Arbeit wiederfindet – beschenkt und die Richterschaft/Staatsanwaltschaft wird fürs Fressen während der Arbeitszeit im Feudalrestaurant mit einem Ehrendoktortitel ausgestattet. Die einen werden immer dünner, die anderen werden immer fetter. Die Welt ist für die einen gerecht, für die anderen weniger. Je nachdem, wie das Schicksal einem persönlich getroffen hat.

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