Wenn fast 3.000 Hektar Abholzung im Chaco ungestraft bleiben

Asunción: Richter Víctor Rios vom Obersten Gerichtshof deckte die bei einem Umweltverbrechen festgestellten Unregelmäßigkeiten auf, insbesondere in einem Fall, bei dem es um die Abholzung von 2.900 Hektar Wald in der Chaco-Region ging.

Die Jury für Revisionen des Obersten Gerichtshofs hat in dieser Angelegenheit bereits Maßnahmen ergriffen.

Rios erklärte, dass in der Umweltgerichtsbarkeit eine ernste Lage vorliege. Er wies insbesondere darauf hin, dass Staatsanwälte Anklage erheben, für die aufgrund der damit verbundenen geringen Strafen oftmals keine Urteile gefällt werden.

Später, bei der Vorverhandlung, bestätigten die Staatsanwälte ihre Anklage, geben dann aber dem Antrag der Verteidigung nach, die Einstufung zu ändern und eine bedingte Aussetzung des Verfahrens zu gewähren. Sogar die Angeklagten selbst wurden zu ihren eigenen Prozessberatern ernannt.

Rios beklagte, dass Tausende Hektar abgeholzt würden und man dann zehn Hektar wieder aufforsten oder einer örtlichen Schule Computer spenden müsse. Er wies darauf hin, dass die Sachlage tatsächlich äußerst ernst sei. Er sagte, dass sie am Ende der durchgeführten Revisionen mehrere Fälle vorlegen würden.

In diesem konkreten Fall ist die Staatsanwältin Laura Ávalos die Vertreterin der Anklagebehörde gewesen und laut dem Minister César Garay, dem Vorsitzenden der Richterjury, wurde ihr Fall bereits verhandelt. In diesem Fall ist der 29. Mai die Frist, innerhalb derer die Behörde über die Einleitung eines Strafverfahrens von Amts wegen entscheiden muss.

Andererseits stellte Rios weiter fest, dass Richterin Fani Aurelia Cáceres dem Einspruchsverfahren im Fall der 2.900 Hektar Land im Besitz der Angeklagten Miguel und Nicol Bibolini stattgegeben habe. Es war die Rede davon, das Thema an einem interinstitutionellen “rundem Tisch“ zu erörtern.

Wochenblatt / Ultima Hora / Beitragsbild Archiv

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