Wie bekommt man schon gezahlte Sertrán Strafen zurückgezahlt?

Asunción: Die Fahrer, die Opfer von Sertrán Bußgeldforderungen wegen überhöhter Geschwindigkeit wurden und diesen schon nachgekommen sind, müssen laut Anwalt José Casañas Levi folgende drei Schritte einhalten.

Erstens muss ein Schreiben angefertigt werden indem einerseits die Rechnung sowie Zahlungsnachweis des Bußgeldes auftauchen und andererseits eine Kopie des eben gefällten Urteils. Darin muss nachzulesen sein, dass sie die gezahlte Summe zurückfordern.

Nachdem dieses Schreiben bei der Stadtverwaltung eingereicht wurde muss daraufhin eine Entscheidung der Stadt veröffentlicht werden welche mit dem juristischen Berater der besagten Behörde ausgearbeitet wird. Daraufhin kann die Stadt das Geld zurückzahlen, wovon allerdings nicht auszugehen ist wegen chronischem Geldmangel in jeder Stadtkasse des Landes.

Somit bleibt nur ein Weg. Dieser führt zum Rechnungshof und weiter zum Obersten Gerichtshof, der dann im Sinne seiner gestrigen Entscheidung die Rückzahlung anordnet.

Casañas Levi erklärt, dass man zum Einreichen des Schreibens auf der Stadt kein Rechtsvertreter benötigt, jedoch bei den folgenden Schritten, die bis zur höchsten juristischen Instanz des Landes führen.

Für all die Fahrer, denen eine Zahlungsaufforderung zugesendet wurde wegen vergangener vergehen, gilt Schritt Eins damit die Forderung außer Kraft gesetzt wird.

Die Städte die „Fotomultas“ während der vergangenen vier Jahre durchführten waren Ypacaraí, Ñemby, Coronel Oviedo, Hernandarias und Emboscada.

(Wochenblatt / Abc)

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4 Kommentare zu “Wie bekommt man schon gezahlte Sertrán Strafen zurückgezahlt?

  1. melchior Bruderer

    Würde mein Bussgeld nicht zurückfordern, denn um 1 Mio. Gs. zurück zu erhalten müsste ich 2 Mio. Gs Schmiergeld bezahlen, damit die Rückforderung überhaupt weiter geleitet wird. Kann mir die Arbeit also ersparen: Unter dem Strich minus 1 Mio. Gs.

  2. versucht doch eine Sammelklage einzureichen, wenn sich genug finden verdient auch der Rechtsanwalt noch etwas, sie muß nicht an die Stadtverwaltung sondern gegen die Sertran gerichtet sein.

  3. Ich bekam innerhalb 3 Tage, 5 Anzeigen (wegen Überschreitung 55,56 (2x),58 und 70kmh) datierend aus 2010 (!) bis Januar 2012. Eine habe ich bezahlt (mit Rabatt!), die 4 andere kamen NACH Ablauf der „Rabatt-Frist“. Also habe ich diese (Gott-sei-Dank!) nicht bezahlt. Das war für ein Fahrzeug dass ich sehr selten benutze. ES fragt sich jetzt wieviele Anzeigen noch auftauchen werden für das Fahrzeug das ich laufend benutze, wenn Überschreitungen von 2-3 kmh geahnded werden!! 🙂

  4. Wenn hier tatsächlich die Rechtsgrundlage fehlt, um überhaupt gegen „Verkehrssünder“ seitens der SERTRAN
    vorzugehen, ist es eindeutig ein Vergehen mit betrügerischer Absicht und das noch als „Bande“!
    So ist es Angelegenheit unseres Staates dies zu unterbinden, den Geschädigten die erschlichenen Geldforderungen zurück zu zahlen, und diese bei der Sertran einzufordern. Anders gibt das nix!