Wohnungssanierung: So gehen Sie richtig vor

Vom Verlegen des Bodens bis zum Aufstellen der Zwischenwand, vom Fenster bis zum Wandanstrich: Welche Arbeiten darf man ohne Probleme durchführen und welche sind genehmigungspflichtig? 

Bevor man das Werkzeug zur Hand nimmt, sollte auf jeden Fall überprüft werden, ob die Sanierung in den eigenen Zuständigkeitsbereich fällt. Dabei hilft in erster Linie ein Blick in den Mietvertrag bzw. das anzuwendende Gesetz. So muss zum Beispiel der Vermieter bei Problemen im Inneren der Wohnung im Rahmen des Mietrechtsgesetzes bei ernsten Schäden tätig werden. So zum Beispiel bei Feuer- oder Explosionsgefahr oder bei Rissen in den Wänden ebenso wie bei Bestehen von Gefahren für die Gesundheit wie zum Beispiel Schimmelpilzporen in der Raumluft oder Verunreinigung des Trinkwassers. 

Natürlich sind mit diesen Arbeiten auch nicht unwesentliche Ausgaben verbunden. Es empfiehlt sich also die Kosten Wohnungssanierung ständig im Auge zu behalten. 

Mietwohnungen: Braucht man Zustimmung des Vermieters?

Im Prinzip gilt die Regel, dass nicht wesentliche, übliche Veränderungen in der eigenen Wohnung ohne Erlaubnis vorgenommen werden können, sofern sie anderen Personen nicht schaden. Das sind zum Beispiel wie das Ausmalen oder das anbringen von Tapeten, das Verlegen von Boden- oder Wandfliesen oder die Installation von Heizkörpern ohne Vornahme eines Mauerdurchbruchs. Anders geht es bei wesentlichen Arbeiten zu. 

Der Einbau eines Badezimmers fällt dabei genauso darunter wie der einer Toilette, die Entfernung von nicht tragenden Zwischenwänden, die Installation von neuen Wasser-, Gas- oder Elektroleitungen oder das Anbringen von Küchenanschlüssen. Dafür ist eine Bauanzeige vonnöten. Der Vermieter hat nach Erhalt einer solchen Anzeige zwei Monate Zeit, die Arbeiten zu genehmigen oder diese abzulehnen. Reagiert er nicht, gilt das als Zustimmung. 

Verweigert der Vermieter solche Maßnahmen, besteht die Möglichkeit, eine Entscheidung durch die Schlichtungsstelle oder das Gericht zu erzwingen. Das Mietrechtsgesetz enthält einige Voraussetzungen, die allesamt zu erfüllen sind – zum Beispiel, dass der Mieter für sämtliche Kosten selbst aufkommen muss oder kein Schaden am Haus entstehen darf. Für Tätigkeiten, die sich umfangreich auswirken, zum Beispiel auf das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes, muss eine entsprechende Baubewilligung eingeholt werden. 

CC
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