Zwangsräumung bei 80-Jähriger ohne Gerichtsbeschluss

San Lorenzo: Eine alte Dame sollte noch vor Weihnachten auf die Straße gesetzt werden. Ein guter Anwalt und weitere Umstände verhinderten die Zwangsräumung. Ob von Dauer, wird sich noch zeigen.

Betroffen in dem Fall ist die Witwe Ángela de Fleitas. Sie ist 80 Jahre alt und wohnt an den Straßenecken General Caballero und 14 de Mayo in San Lorenzo.

2012 kam es zu einer Räumungsklage, die von Blanca Elena Sanabria Adler und Juan Ramón Sanabria angeschoben worden war. Sie richtete sich gegen die Schwester, Hilda Fleitas, der jetzt Betroffenen Witwe. Bis zum Jahr 2016 wehrte sich Ángela de Fleitas mit ihrem Mann und der Schwester gegen die Klage. Dann starb aber ihr Gatte und der Oberste Gerichtshof, in letzter Instanz, setzte die Vollstreckung der Räumung fest.

Victor Ramos, Anwalt der 80-Jährigen, erklärte, dass die Zwangsräumung ausschließlich Hilda Fleitas betreffe, aber die Justizbeamten wollen eine Person entfernen, die in keiner gerichtlichen Anordnung enthalten sei.

Von Seiten der Vollstreckungsbeamten wollte man schon die Schlösser am ganzen Anwesen auswechseln und die alte Dame einsperren. „Der Gerichtsvollzieher wollte zudem alle elektrischen Geräte entfernen lassen, damit meine Mandantin keine Wohnbedingungen vorfindet und auszieht“, sagte Ramos. Er fügte an, dass es legal sei, eine weitere Räumungsklage gegen die 80-Jährige zu beginnen. Dabei würden aber neue Argumente in Betracht gezogen.

Eine Stellungnahme von Seiten der Kläger, Adler und Sanabria, über den Grund der Auseinandersetzung, erfolgte nicht. Sie erklärten, alle dazu nötigen Informationen lägen bei Gericht.

Wochenblatt / ABC Color

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