„Es gibt keine Justiz in Paraguay“ – Der Fall Iván Martínez

Asunción: Vor mehr als drei Jahren kam es in dem Sommerurlaubsort San Bernardino zu einem Gerangel zwischen Hector Martínez und Víctor Elías Mendoza. Dabei schoss Mendoza mit einer Pistole auf den Bruder des Gegners, Iván Martínez, der daran verstarb.

Der Richter sprach unter wütenden Rufen der Anwesenden sein Urteil, drei Jahre und acht Monate lautet die Strafe. Anstatt mindestens fünf Jahre senkte die Richter die Strafe für den geständigen Täter, welcher seit dem Vorfall unter Hausarrest gestellt wurde, mit dem Zusatz die Universität weiter zu besuchen, um sein Studium weiterzuführen.

Ausschlaggebend war damals wie heute das nicht Vorhandensein von Vorstrafen beim Angeklagten. Abgesehen von der Kürze der Strafe ist der Angeklagte nach wie vor nicht hinter Gittern. Erst wenn der Richterspruch bestätigt ist, was dauern kann, geht es los.

Die Staatsanwaltschaft beantragte den Fall als Mord zu verhandeln und plädierte auf 11 Jahre Haft, doch der Richter stufte ihn als Todschlag ein.

Für die Straftat, die am 13. Januar 2008 passierte, sagten Familienangehörigen sowie die Ex-Freundin, dass es keine Justiz gibt und niemals geben wird.

Die wichtigsten Argumente für den Urteilsspruch des Richters Andrés Casati waren: „Die Waffe von Mendoza (26) wäre in eine Rangelei geraten zwischen dem Bruder des Verstorbenen (Hector Martinez) und dem Angeklagten, die zum Tod von Ivan führte. Mendoza verletzte die Sorgfaltspflicht und man kann es als mutwillige Rücksichtslosigkeit bezeichnen, eine Waffe mit sich rumzutragen bzw. wie er unter dem Sitz seines Autos. Daher kann der paraguayische Staat nicht zulassen, dass er wegen Mord angeklagt wird. Wir verstehen, dass Mendoza keinem das Leben nehmen wollte, und schon gar nicht einem Unbeteiligten“.

„Hoffentlich ist es ihm eine Lehre, wir sind hier nicht im wilden Westen, wie in den Filmen, wo der mit der größten Waffe am meisten Macht hat“, fügte der Richter hinzu.

„Bei Todschlag haben wir einen Urteilsspielraum von 6 Monaten bis 5 Jahre. Somit sind die 3 Jahre und 8 Monate gerechtfertigt. Eine Bestrafung muss nützlich und fair sein“, sagte er.

„Mendoza ist ein junger Mann, kein Verbrecher. Das Gericht ist der Auffassung dass er wieder in die Gesellschaft integriert werden müsse, nachdem er für seine Tat gebüßt hat. Eine neue Instanz, die die Urteile der Richter überprüft, muss den Richterspruch als gültig qualifizieren, damit er in die Justizvollzugsanstalt Tacumbú verlegt wird“, fügte der Magistrat hinzu.

(Wochenblatt / Abc / Última Hora / Foto: Abc)

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8 Kommentare zu “„Es gibt keine Justiz in Paraguay“ – Der Fall Iván Martínez

  1. nein Hans Du irrst Dich nicht, für Todschlag ist das eine gerechte Strafe, für Mord nicht. Aber von einer Mordanklage kann man sich in Paraguay auch frei kaufen, siehe Mordfall der Deutschen in Ypacarai

  2. In Texas wäre das vermutlich Notwehr gewesen. Er war alleine gegen 2 Brüder, natürlich nutzt man in so einem Fall seine Waffe, dafür ist sie ja da.

    Das dabei ein Bruder zu Tode kam, ist natürlich tragisch, aber Mord ist das niemals. Je nach Sachlage und Hergang wäre alles von Freispruch bis Totschlag angemessen.

  3. Kenne jetzt nur den Artikel zu dem Fall, aber mir erscheint die Strafe angemessen. Mord ist vorsätzlich, geplant, Tötungsabsicht, das kann ich hier nicht erkennen. Die knapp 4 Jahre für Totschlag scheinen also korrekt zu sein.

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