Asunción: Angesichts der Bestätigung von Luis Tavella, Präsident des paraguayischen Verbandes der KKMU (Fedemipymes), dass eine Fehlzeitenquote von 10 % bis 20 % besteht – insbesondere an Montagen – und ergänzt durch die Hypothese des Beschäftigungsexperten Enrique López Arce, wonach angeblich 30 % der Krankschreibungen „Gefälligkeitsatteste“ seien, offenbart sich eine hohe Rate an Arbeitsabwesenheiten.
Tanya Ibáñez, Koordinatorin der Direktion für Arbeitsrisiken und Subventionen des Instituts für soziale Vorsorge (IPS), erklärte, sie kenne den Ursprung der Zahl der „Gefälligkeitsatteste“ nicht. Sie teilte jedoch mit, dass das IPS monatlich 60.000 Krankheitsanträge bearbeitet, von denen 14.500 abgelehnt werden. Das bedeutet, sie werden nicht bezahlt, weil sie sich auf Krankschreibungen von nur einem Tag beziehen.
Die Sozialversicherung zahlt keine wirtschaftliche Leistung für eine 24-stündige Krankheit aus, da die Vorschriften festlegen, dass das Krankengeld erst ab dem zweiten Tag fließt und der erste Tag vom Arbeitgeber subventioniert werden muss. Daher werden diese Anträge abgelehnt – nicht etwa, weil sie Unregelmäßigkeiten aufweisen.
„Ich kann nicht davon ausgehen, dass die 14.500 Krankschreibungen gefälscht sind oder nur dazu dienen, eine Abwesenheit zu rechtfertigen. Es wäre sehr unverantwortlich von mir, von Illegalität oder Falschheit auszugehen“, sagte Ibáñez mit Blick auf die Daten von Enrique López Arce.
Identifizierte Fälschungen
Allerdings berichtete sie, dass das IPS im vergangenen Jahr Fälle von gefälschten Attesten durch Anzeigen von Ärzten identifiziert hat. Diese entdeckten ihre Unterschriften auf Dokumenten von Krankenhäusern, in denen sie gar nicht tätig sind, oder stellten fest, dass die Unterschriften nicht mit ihren eigenen übereinstimmten. Aufgrund dieser im Vorjahr entdeckten Fälschungen wurden zwei Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet, deren Ermittlungen noch laufen.
Unabhängig davon, ob es sich um Gefälligkeitsatteste handelt oder nicht, hat das IPS Schritte für ein Abkommen mit der Direktion für Registrierung und Kontrolle von Fachkräften des Gesundheitsministeriums (MSP) eingeleitet. Ziel ist es, die Kontrolle der Unterschriften und der Dokumente zu verbessern, da diese direkt mit der Verwendung des Budgets des Gesundheitsfonds verknüpft sind.
Interne vs. Externe Atteste
95 % der beim IPS eingereichten Krankschreibungen sind intern (ausgestellt in Krankenhäusern der Sozialversicherung).
Nur 5 % sind extern. In diesen Fällen muss die Rechtmäßigkeit der Unterschriften über das Gesundheitsministerium überprüft werden.
Diese externen Zertifikate müssen online eingereicht werden. Bei Krankschreibungen von mehr als drei Tagen müssen zudem Analyseergebnisse oder Studien beigefügt werden, gemäß den Anforderungen auf der Website der Sozialversicherung. Interne Atteste hingegen werden direkt vom behandelnden Arzt im System der Versicherung erfasst.
Ein Akt der Ethik
Ibáñez betonte, dass das IPS eine gründliche Kontrolle der externen Zertifikate durchführe.
„Eine Krankschreibung ist nicht nur ein medizinischer Akt, sie hat eine wichtige administrative Tragweite – es ist fast so, als würde man einen Scheck unterschreiben“, hob sie hervor. Zudem forderte sie ethisches Verhalten von den ausstellenden Ärzten: „Es gibt hier eine sehr wichtige ethische Komponente. Wenn ich Atteste verschenke oder ausstelle, die keine reale Grundlage haben, taste ich Gelder an und sorge dafür, dass sie an anderer Stelle fehlen. Die Zuschüsse werden aus dem Fonds für Mutterschaft und Krankheit gezahlt.“
Wochenblatt / Última Hora















