Asunción: Am vergangenen Dienstag gab das Justizministerium bekannt, dass bei Bauarbeiten im Rahmen von Umbaumaßnahmen im Nationalen Untersuchungsgefängnis – dem früheren Nationalgefängnis Tacumbú – Knochenfunde gemacht wurden, bei denen es sich vermutlich um menschliche Überreste handelt.
Bisher gibt es keine offizielle Bestätigung darüber, dass die Funde tatsächlich menschlichen Ursprungs sind. Sollte dies zutreffen, ist zudem noch nicht bekannt, wie vielen Personen die Überreste zuzuordnen sind. Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung übernommen und führt erste gerichtsmedizinische Analysen durch.
In einem Gespräch erläuterte Dr. Pablo Lemir, Leiter der Gerichtsmedizin bei der Staatsanwaltschaft, die Abläufe zur Identifizierung von Knochenresten sowie die Herausforderungen, mit denen Paraguay bei solchen Untersuchungen konfrontiert ist.
Wie werden Knochenreste identifiziert?
Bei der Auffindung von mutmaßlich menschlichen Überresten wird zunächst ein sogenanntes „biologisches Profil“ erstellt, so Dr. Lemir. Dabei wird zunächst geklärt, ob es sich tatsächlich um menschliche Knochen handelt. Anschließend wird festgestellt, ob die Überreste einer einzelnen oder mehreren Personen zuzuordnen sind, sowie das Geschlecht, die Herkunft und das Alter der verstorbenen Person bestimmt.
Diese Untersuchungen werden von Fachkräften für forensische Anthropologie und Zahnmedizin durchgeführt.
Dr. Lemir erklärte zudem, dass die DNS-Analyse in der Regel erst als letztes Mittel zur Identifizierung herangezogen wird. Der Grund: Das Verfahren ist „deutlich aufwendiger und langsamer“. Zudem hängt die Möglichkeit, DNS-Proben zur Auswertung zu gewinnen, stark vom Erhaltungszustand der Knochen ab.
Paraguay verfügt über keine genetische Datenbank
Ein zentrales Hindernis bei der Identifizierung von Überresten und der Durchführung von DNS-Analysen ist laut dem Gerichtsmediziner das Fehlen einer entsprechenden genetischen Datenbank im Land. Eine solche kann nur durch ein entsprechendes Gesetz eingerichtet werden.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten solcher Datenbanken:
-Eine humanitäre genetische Datenbank: Darin werden DNS-Proben von Angehörigen vermisster Personen gespeichert, um sie mit dem genetischen Material aufgefundener, noch nicht identifizierter Überreste abzugleichen.
-Eine kriminalistische genetische Datenbank: Sie enthält die genetischen Daten von Personen, gegen die gerichtlich ermittelt wird oder die bereits verurteilt wurden.
„Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, besteht für den Staat keine Verpflichtung, eine solche Datenbank aufzubauen – und es wird auch nicht in die dafür erforderliche Technik investiert“, so Dr. Lemir.
Wochenblatt / Abc Color















