Seit 2025 verstieß das IPS gegen gesetzliche Grenzen, um Gelder zugunsten der Ueno Bank einzusetzen

Asunción: Die jüngste Klarstellung der Aufsichtsbehörde für Renten- und Altersversorgung enthüllte ein Vorgehen mit den Versorgungsgeldern des Instituts für Soziale Sicherheit (IPS), das derzeit unter der Leitung von Isaías Fretes steht. Die Versicherungsanstalt hatte Finanzanleihen, die sie von der Ueno Bank – die zur Gruppe Vázquez SAE gehört und von Federico Miguel Vázquez geleitet wird – erworben hatte, in falsche Kategorien eingeteilt. Ziel war offenbar, die Berichte zu beschönigen, den verfügbaren Spielraum künstlich zu erweitern und die gesetzlichen Höchstgrenzen zu umgehen.

Durch eine strikte Auslegung des Gesetzes N° 7235/2023 legte die Aufsichtsbehörde die technischen Tricks bei der Einstufung der Vermögenswerte der Versicherungsanstalt offen. Dieser Druck zwang den Leiter der Investitionsabteilung des IPS, Hugo Díaz, offiziell einzuräumen, dass das Geldinstitut der ehemaligen Geschäftspartner des Staatspräsidenten Santiago Peña die festgelegte Obergrenze für Einlagen und Investitionen bei einem einzelnen Emittenten „überschritten“ habe.

Diese offizielle Bestätigung beschränkte sich jedoch – ob absichtlich oder nicht – auf das Eingeständnis der Unregelmäßigkeit für einen einzigen (unbekannten) Monat. Damit sollte offenbar die langjährige Entwicklung sowie der genaue Zeitpunkt verschleiert werden, ab dem die Ueno Bank mehr Gelder erhielt als gesetzlich zulässig.

Systematisches Vorgehen seit 2025

Aus offiziellen Berichten der Investitionsabteilung des IPS selbst geht hervor, dass diese Überschreitung bei der Ueno Bank kein Einzelfall ist. Der Verstoß gegen das Gesetz zieht sich bereits seit Februar 2025 hin, als die Bank die strikte Obergrenze von 10 % durchbrach, die in Artikel 42 des Gesetzes N° 7235/2023 festgelegt ist.

Die Vorschrift legt in Punkt a) strenge Grenzen fest, um die Beiträge der Versicherten abzusichern. Demnach dürfen Anlagen bei einem einzigen Finanzinstitut weder 10 % des Gesamtwerts des gesamten verwalteten Vermögensportfolios noch 20 % der fälligen Verbindlichkeiten des Emittenten überschreiten.

In einem Versuch, dies zu rechtfertigen, machte die Versicherungsanstalt geltend, dass in der Summe der an die Ueno Bank übermittelten Mittel auch „täglich verfügbare Einlagen“ enthalten seien. Diese seien keine echten Investitionen, da sie keine festen Laufzeiten oder Zinssätze hätten und jederzeit abrufbar seien – also Mittel, die dem Rentenfonds keine nennenswerten Erträge brächten.

Nachdem diese Argumentation widerlegt war und sich als nicht haltbar erwies, kündigte Díaz an, das IPS werde die zu viel angelegten Beträge in den kommenden Tagen von der Ueno Bank abziehen. Dennoch blieben die über die Obergrenze hinausgehenden Gelder über mehrere Monate hinweg bestehen und überschritten sogar die Schwelle von 11 % des gesamten Vermögensportfolios des IPS – wie aus geprüften Unterlagen hervorgeht, die den Zeitraum von August 2023 bis April dieses Jahres abdecken (für Mai und Juni liegen keine entsprechenden Aufzeichnungen vor).

Konkrete Zahlen

Ein Beispiel für dieses Vorgehen ergibt sich für November 2025: In diesem Monat belief sich das gesamte verwaltete Vermögen der Versicherungsanstalt auf mehr als 19,6 Billionen Guaraní. Die Ueno Bank verzeichnete zum Ende des Monats Einlagen in Höhe von 2,2 Billionen Guaraníes – das entspricht einem Anteil von 11,41 % des Gesamtbetrags. Davon entfielen 1,95 Billionen Guaraní auf Sparzertifikate und Anleihen, während die als „täglich verfügbare Einlagen“ eingestuften Mittel 292,203 Milliarden Guaraní ausmachten.

Dieselbe systematische Überschreitung der 11 %-Grenze wiederholte sich in den Monaten März, April, Mai, Juni, August, September, Oktober und Dezember 2025. Darüber hinaus lag die Bank der ehemaligen Geschäftspartner von Santiago Peña bereits im Februar und Juli 2025 sowie ununterbrochen von Januar bis April 2026 über der gesetzlichen Höchstgrenze von 10 %.

Massiver Geldzufluss nach Änderung der Vorschriften

Der starke Zustrom von IPS-Mitteln über die zulässigen Grenzen hinaus war kein Zufall. Er setzte ein, nachdem die internen Anlagerichtlinien des Instituts drastisch gelockert worden waren. Am 12. November 2024 genehmigte der Verwaltungsrat – damals unter dem Vorsitz von Jorge Brítez – die Senkung der erforderlichen Risikoeinstufung für Banken: Statt der strengen Bewertung „A-Py mit starkem Ausblick“ genügte fortan die allgemeine Einstufung „A“. Zudem wurde eine zentrale Sicherheitsanforderung abgeschafft: die Pflicht, zum Zeitpunkt der Antragstellung über ausreichend verfügbares Eigenkapital zu verfügen, um Gelder von Versicherten und Rentnern entgegenzunehmen.

Bis zu dieser Änderung galten seit 2016 gültige Regelungen, die eine strikte Obergrenze vorsahen – basierend auf den offiziellen Erklärungen der Institute gegenüber der Zentralbank Paraguays. Keine Bank durfte vom IPS mehr Mittel erhalten, als ihrer maximalen Eigenkapitalbelastung entsprach. Die früheren Vorschriften enthielten klare Grenzwerte: Die Gesamtsumme aus Sparzertifikaten, Girokonten, Sparkonten und Anleihen, die das IPS bei einer Bank anlegte, durfte 100 % des verfügbaren Eigenkapitals nicht überschreiten – bei Finanzdienstleistern lag diese Grenze bei 45 %. Folglich wurden auch die „täglich verfügbaren Einlagen“ bei der Berechnung der Höchstgrenzen streng berücksichtigt, sodass eine zu starke Risikokonzentration bei einem einzigen Institut verhindert wurde. Mit der Abschaffung dieser Sicherheitsvorkehrung schaltete die Versicherungsanstalt das Warnsystem aus, das ihre finanzielle Risikolage überwachte.

Wochenblatt / Abc Color / Foto: Wochenblatt

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