Asunción: Die Nationalpolizei hat bestätigt, dass Bewerber nicht mehr aufgrund von Tätowierungen ausgeschlossen werden dürfen. Einschränkungen gibt es nur noch bei Symbolen, die mit Kriminalität, Drogen oder anderen verbotenen Botschaften in Verbindung stehen.
Tätowierungen sind kein Hindernis mehr für den Eintritt in die Lehr- und Ausbildungsinstitute der Nationalpolizei. Der Direktor des Höheren Instituts für Polizeiausbildung (Isepol), Generalgouverneur Brígido Ojeda, erklärte, dass das Gesetz 6634/20 es verbietet, Bewerber ausschließlich wegen Tätowierungen auf dem Körper auszuschließen.
Die Maßnahme ändert die Kriterien, die zuvor den Zulassungsprozess für die Academia Nacional de Policía General José E. Díaz und das Colegio de Policía Sargento Ayudante José Merlo Saravia regelten. Laut Ojeda erweitert diese Änderung die Aufnahmechancen und entspricht der geltenden Gesetzgebung gegen Diskriminierung.
Die Resolution Nr. 839 vom 4. Oktober 2018 legte zuvor Beschränkungen hinsichtlich der Platzierung und des Inhalts von Tätowierungen fest. Die Vorschrift verbot sichtbare Designs im Gesicht, am Hals, an den Gliedmaßen sowie bestimmte Tätowierungen auf dem Torso. Ebenfalls untersagt waren Bilder mit Bezug zu kriminellen Vereinigungen, homophobe oder sexistische Botschaften, politische Parteien oder religiöse Beleidigungen.
Nur kriminelle Symbole führen zum Ausschluss
Ojeda stellte klar, dass im laufenden Verfahren mindestens fünf Bewerber vom Zulassungsprozess ausgeschlossen wurden. Wie er angab, lag der Ausschluss jedoch nicht an der Existenz von Tätowierungen an sich, sondern an den dargestellten Motiven. Darunter befanden sich Marihuanablätter und Symbole, die mit kriminellen Organisationen in Verbindung gebracht werden, die in Paraguay und der Region aktiv sind.
Der Leiter von Isepol wies darauf hin, dass die Institution die Abteilung zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens um Bildmaterial gebeten hat, das von kriminellen Banden zur Identifikation genutzt wird. Dieses Material wird den Verantwortlichen der Akademie und der Polizeischule zur Verfügung gestellt, um den Evaluierungsprozess der Bewerber zu unterstützen.
Generalgouverneur Ojeda betonte, dass auch die Platzierung des Tattoos derzeit kein Hindernis mehr darstellt. Er erwähnte sogar, dass bereits junge Menschen mit Tätowierungen am Hals und hinter den Ohren aufgenommen wurden. „Das Dekret besagt: an jedem Teil des Körpers“, bekräftigte er.
Darüber hinaus erinnerte er daran, dass dank des Gesetzes 6634/20 nun auch Mütter mit Kindern sowie Personen mit geringerer Körpergröße Zugang zur Polizeiausbildung haben. Nach Angaben von Isepol gibt es derzeit etwa 650 Kadetten an der Polizeiakademie. Für das nächste Jahr werden 1.000 Plätze an der Polizeischule bereitgestellt, deren Zulassungsverfahren im September beginnen wird.
Wochenblatt / ABC Color / Beitragsbild Archiv















