Ñemby: Die 15-jährige Freiheitsstrafe gegen einen Mann, der wegen versuchten Totschlags für schuldig befunden wurde, wurde vom Berufungsgericht aufgehoben. Grund ist ein falsches Datum in der Urteilsbegründung: Der mündliche Prozess endete am 24. April, das Urteil ist aber auf den 17. April dieses Jahres datiert.
Die Entscheidung trafen die Richter Fabriciano Villalba, María Lourdes Cardozo und María Teresa González de Daniel einstimmig. Sie hoben das Urteil der Vorinstanz auf und ordneten die Durchführung eines neuen öffentlichen mündlichen Verfahrens an.
Das ursprüngliche Verfahren wurde von den Richterinnen Isabel Meza de Leguizamón, Nancy Karina Adorno Mendoza und Carmen Sigrid Melgarejo Gaona durchgeführt. In dem Spruch verurteilten sie den 72-jährigen Brasilianer Antonio Ademir Andriolli zu 15 Jahren Haft wegen versuchten Totschlags.
Die Tat ereignete sich am 18. Juni 2020 gegen Mittag auf dem Gelände des Autohofs „Luján“ an der Zufahrtsstraße „Acceso Sur“ im Stadtteil San Carlos von Ñemby.
Nach den Feststellungen kam der Rentner vor und bat um ein Gespräch mit Carlos Manuel Martínez. Im Verlauf der anschließenden Auseinandersetzung – so die Anklage der Staatsanwältin Lourdes Bobadilla – zog der Ausländer eine Schusswaffe, schlug Martínez mit dem Kolben und feuerte dann mehrere Schüsse auf ihn ab.
Laut Staatsanwaltschaft versuchte Martínez, durch das Gelände zu fliehen, während der Angreifer ihn verfolgte und ihn am Ellbogen, Gesäß und Bauch verletzte. Er überlebte die Tat jedoch.
Berufung: Nach dem ersten mündlichen Prozess wurde die 15-jährige Haftstrafe verhängt. Gegen dieses Urteil legte die Verteidigerin des Brasilianers, Rechtsanwältin Thamara Guanes, Berufung ein.
In ihrer Begründung führte sie an, die Richter hätten gegen die Regeln des fairen Verfahrens verstoßen. Aus der Zustellungsurkunde gehe hervor, dass das Urteil auf den 17. April 2026 datiert sei. Es sei nicht nachvollziehbar, dass es nach Abschluss der Beratung erstellt wurde – der mündliche Prozess endete nämlich erst am 24. April, als das Gericht nach der Beratung die Entscheidung mündlich verkündete. Dies laste auf eine Vorverurteilung des Angeklagten hin.
Zudem rügte die Anwältin eine unzureichende Begründung sowie fehlerhafte Anwendung der Strafzumessungsregeln und beantragte die vollständige Aufhebung des ersten Verfahrens.
Die Staatsanwältin Lourdes Bobadilla beantragte hingegen die Bestätigung des Urteils, da es rechtmäßig zustande gekommen sei.
Bei der Prüfung der Berufung befassten sich die Berufungsrichter mit dem Vorwurf der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
„Die Berufungsführerin trägt vor, das Urteil sei bereits vor Abschluss des mündlichen Prozesses verfasst und von den Gerichtsmitgliedern unterzeichnet worden – ein Umstand, der nach ihrer Auffassung gegen die Regeln gerichtlicher Beratung und Urteilsbildung verstoße“, heißt es in der Begründung des Berufungsgerichts.
Die Richter bestätigten: Aus den Akten geht hervor, dass das Verfahren am 13. April begonnen, am 17. April fortgesetzt und am 24. April mit der Urteilsverkündung nach Abschluss der Beratung beendet wurde.
Zwar sei das Verfahren am 24. April abgeschlossen worden – das Urteil trage aber das Datum des 17. April, also einen Tag vor Ende der Beratungen. Es hätte die Möglichkeit bestanden, diesen Fehler zu berichtigen, was aber unterblieb. Wenn das Urteil ausdrücklich auf den 17. April datiert sei, könne man nicht vermuten, es sei tatsächlich am 24. April oder 4. Mai erlassen worden. Das Datum stehe im Widerspruch zum Verfahrensablauf – dieser Fehler mache das Urteil nichtig. Am Ende ordneten die Richter die Durchführung eines neuen mündlichen Verfahrens an.
Wochenblatt / Última Hora















