Argument der Selbstverteidigung hielt nicht stand

Villa Elisa: Vor Tagen beschützte ein Pizzeria Betreiber seine Schwägerin und warf sich auf den 19-jährigen Angreifer. Dann stach er einmal zu. Wenig später fand man den Jungen tot.

Richard Darío Enrique Bernal (36), Eigenmtümer des Lokals wurde wegen der Tötung von Matías Gaspar Alcaraz Chávez (19) angeklagt, nachdem Letzterer sein Restaurant bewaffnet ausrauben wollte. Obwohl der Angreifer eine Schusswaffe an den Kopf der Schwägerin hielt, hätte nach jetziger Ansicht der Staatsanwaltschaft der Eigentümer nicht mit einer Stichwaffe angreifen dürfen.

Zudem wurde bekannt, dass der 19-Jährige zwei Mal zuvor auf den Eigentümer schoss, der sich zu Beginn des Überfalls in der Küche befand. Als einer der Angreifer mit der Schwägerin in die Küche kam um sie da auszurauben, ergriff Enrique Bernal die Chance um ihn zu entwaffnen. Der Räuber konnte fliehen, wurde jedoch später von der Polizei tot aufgefunden.

Die Staatsanwältin Estela Cardozo sieht derzeit keine Selbstverteidigung. Zudem versucht eine Gruppe von Personen, die das als ungerecht ansehen, einen Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

Wochenblatt / Paraguay.com

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22 Kommentare zu “Argument der Selbstverteidigung hielt nicht stand

  1. Den Richrer wuensche ich das das wenn es ihm so ergeht und dann keiner was macht die sind ja nicht bei trost die gehoeren angeklagt wenn das gehen wuerde . Da sollte manbdafuer auf die stasse gehen

  2. Es kommt gehäuft vor, dass vor allem Staatsanwältinnen, also Frauen, Selbstverteidigung offenbar nicht anerkennen (wollen). Diesen 19-jährigen Wicht vermisst vermutlich keiner und jetzt muss der Pizzabetreiber, der seine Schwägerin moeglicherweise das Leben rettete, dafür büssen.
    Irrsinnsjustiz hier.

  3. Überall auf der Welt geht inzwischen Täter- vor Opferschutz.
    Der Staatsanwältin wünsche ich, daß sie in so eine Situation kommt und keiner ihr hilft, da es ja kein Recht auf Selbstverteidigung mehr zu geben scheint.

    Womit darf ich mich denn verteidigen, wenn der Täter eine Schußwaffe und schon 2 mal auf mich geschossen hat?
    Hätte er eine Pizza werfen sollen?

  4. Wie ich schon oft erklärt hatte, ist es westliche Gesetzeslage. Es ist als Mann sinnlos dann noch etwas zu sagen oder zu tun. Er hätte eben keine Schwägerin und keine Pizzeria haben dürfen. Warum ist er überhaupt auf der Welt? Wäre die Frau alleine im Restaurant gewesen (auch mit 150.000 Dollar im Pizzaofen zum Beispiel, siehe Artikel gestern), egal was passiert wäre, wir würden hier anderes lesen. Dann wäre der Angreifer auf verlorenem Posten, weil Mann. Darum geht’s. Wo muss man eigentlich hinschauen, dass einem das nicht auffällt?

  5. Ich fand das in PY bisher gut, dass man sich vernünftig verteidigen darf – aber das ist wirklich das Letzte! Ein Viehdieb, der sich morgens um .00 h auf einer fremden Estantia herumtribt weil er angeblich wissen will wie das Gras wächst (was ihn ja gar nichts angeht), da ist dieser Dieb das Öpfer, hier der seine Verwandtschaft schützt ist der Angreifer das Opfer, was für ein Irrsinn! Wenn die Gruppe die Gesetze ändern wollen, dann bitte so, dass bei solchen Fehleinschätzungen dann am besten die Staatsanwältinen wegen profozieren eines Mordversuches hinter Gitter gehen!

  6. Dies ist besonders interessant, weil wirklich viele Deutsche der falschen Meinung sind, sie dürften auf einen Einbrecher schiessen. Zudem haben viele Deutsche aufgrund dieser falschen Annahme Schusswaffen, welche sie dann in schwierige Lagen bringen?

    1. Bei der Registrierung der Schusswaffe wird der Verwendungszweck eingetragen. Einer davon ist „defensa“ also Selbstverteidigung. Leider wird aber hier nach Gutdünken des jeweiligen Staatsanwalts der Begriff Selbstverteidigung Notwehr ausgelegt. Für den einen sind Sie eines Tötungsdeliktes schuldig, für den anderen war es Notwehr und Sie sind unschuldig. Sie schießen also in gutem Glauben und begeben sich damit in den „Zustand“ der sich hier Justiz nennt, mit allen bekannten Risiken.
      Wenn man gezwungen ist sein Leben zu verteidigen, nicht seinen Besitz, dann würde ich schießen.
      Im Anschluss ist es das Beste die Leiche zu verscharren oder sonst wie verschwinden zu lassen (Rat eines einheimischen auch mit Schusswaffen ausgestatteten Mitbürgers mit Dr.-Titel). Zusätzlich würde ich schnellstmöglich diesem schönen Land den Rücken zukehren.
      Besser in der alten Heimat ärmer leben als hier in Tacumbu unschuldig wegen der Laune eines Staatsanwalts einzusitzen. Wenn man tatsächlich in Notwehr gehandelt hat, kann man sich den dortigen Behörden ausliefern.
      Dies ist auf jeden Fall vorteilhafter als wenn man dort später mit einer Mordanklage aus Paraguay konfrontiert wird.
      Ich wohne seit 12 Jahren am gleichen Ort in PY. In der Straße wurde seither in jedes Haus ein- oder mehrmals eingebrochen und etwas geklaut. Ich wurde bisher verschont. Es hat sich rumgesprochen, welche Waffen ich im Haus habe sowie, dass ich mit deren Umgang durch eine frühere Tätigkeit mit Schusswaffengebrauch geübt bin. Feigheit ist hier auch eine Tugend.

  7. Nichtwehren-ausraubenlassen

    Da ich bald nach Paraguay auswandere wollte ich mir eigentlich zur Selbstverteidigung eine Waffe kaufen, doch wenn ich dann sowieso im Knast verrotte, werde ich darauf verzichten, zumindest so lange dieses Gesetz besteht. Denn ob tot oder im südamerikanischen Knast, wird wohl auch keinen Unterschied machen

      1. Du hast vergessen, abgerichtete Hunde, die kein Futter von fremden annehmen, geschweige was über die Mauer geworfen wird. Es gibt hier nur eins, genau wie beim Geld abholen, mit niemanden reden und schon gar nicht mit der Polizei.

  8. Die Staatsanwältin hat völlig recht: es war keine Selbstverteidigung. Aber Hilfeleistung gegenüber unschuldiger Personen auf Angriff auf deren Leib und Leben.
    Also bitte schön, diese Staatsanwältin ist doch ein wenig blöd in der Birne: Wer außer bei sich zu Hause mit ner Waffe herumläuft oder nicht Polizist, Ermittler oder Wachmann ist, der gehört auf der Stelle um Händehoch gebeten, und wenn er das nicht tun sollte, dann halt mit einer Waffe aufgehalten.
    Demnach müsste ich künftig einfach zuschauen, wenn eine Person überfallen wird, da ich mich dann auch nicht selbst verteidige. Trotzdem werde ich alle in meiner Macht stehende tun, sollte ich in eine solche Situation geraten, unschuldigen Menschen zu helfen, selbstverständlich in Abwägung der Gefahr und der Situation. Sonst wird mich die Frau Staatsanwältin noch wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen.

    1. Strafgesetzbuch (StGB)
      § 32 Notwehr
      (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
      (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

      Der Gestzeswortlaut in PY ist mir nicht bekannt, aber in der Regel schreiben die alles ab.
      Nach deutschem Recht also Notwehr. Auch die Verhältnismäßigkeit iest gegeben: Stichwaffe gegen Schusswaffe

  9. wenn wer auf mich knallt und mich nicht trift dann wäre der typ dannach auch tot aber mausetot …. den richter sollte man dafür nach tacumbu stecken … sicher wollte er geld aber hat keins bekommen …. korrupte ärsche

  10. StGB Py:
    Artículo 19.- Legítima defensa
    No obra antijurídicamente quien realizara una conducta descrita en el tipo legal de un
    hecho punible, cuando ella fuera necesaria y racional para rechazar o desviar una
    agresión, presente y antijurídica, a un bien jurídico propio o ajeno.

    1. Wer mich mit einer tödlichen Waffe bedroht muss mit Konsequenzen rechnen, auch wenn er weg rennt. Ich muss davon ausgehen das der Angreifer sich nur zurück zieht, um aus sicherer Position mich zu verletzen oder gar zu töten. Vorallem aus Angst vor gesetzlicher gerichtlicher Verfolgung. ( Zeugen vernichten)
      Folglich muss ich diesem Denken und Handeln vorbeugen in einer Notfallsituation.
      Wenn möglich nicht töten, aber zumindest stark kampfunfähig machen, so das selbiger Angreifer nicht mehr fähig ist den Abzug der Waffe zu betätigen. Jedoch was mach ich wenn selbiger unter dem Einfluss von Drogen steht? Da bleibt mir leider nichts anderes übrig das Endergebnis zu meinen Gunsten zu wenden. Denn ein Angreifer unter Drogen kann nicht mehr klar denken und will töten um ans Ziel zu kommen.

  11. Die Staatsanwältin wird abwarten, welche Familie ihr am meisten zahlt oder sie am effektivsten bedroht und ihr Verhalten danach ausrichten? In der BRD sieht es im übrigen nicht besser aus, nur das dort das System verdeckter ist.

  12. Schaut Euch alle das Video im Fernsehen an, läuft gerade, es laufen 3 Personen, das heißt, er hat die Täter verfolgt, nicht nur 2 Meter vor der Haustür, sondern wie im Bericht geschrieben wurde 200 m weiter fand man die Leiche. Hier ist keine Selbstverteidigung oder Notwehr mehr im Spiel.

  13. Wenn man mich/eine andere Person in meinem Umfeld mit einer rötlichen Waffe bedroht, ist das in erster Linie für mich erstmal eine Bedrohung, und diese wird bekämpft.
    Wenn es mir nicht möglich ist dies ohne tödliche gegendgewalt zu tun ist das leider so aber damit muss der Angreifer rechnen.
    Das ist mein gutes Recht (Überlebensinstinkt), egal wie die Gesetzeslage da aussieht ich würde in jedem Fall so handeln

    MEINE MEINUNG.

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