Auch mit einem abgelaufenen Ausweis können Sie wählen

Asunción: Die oberste Wahljustiz erinnerte daran, dass bei den nächsten Wahlen das Wahlrecht den Wählern zuerkannt wird, die einen gültigen oder abgelaufenen Ausweis (Cedula) vorlegen. Diese Regelung wird neben anderen besonderen Situationen, die am Wahltag auftreten können, besonders hervorgehoben.

Klargestellt wird, dass die Aufsichtsbehörden des Wahllokals dem Bürger das Wahlrecht verweigern können, wenn die Daten auf dem Ausweisdokument deutlich von den Aufzeichnungen im Wahlregister abweichen, eindeutig falsch oder verfälscht sind.

Des Weiteren fügt man an, dass die Ausübung des Stimmrechts ebenfalls verweigert wird, wenn der Wähler einen Finger hat, der mit der bei den Wahlen verwendeten unauslöschlichen Tinte befleckt ist.

Wenn der Wahllokalpräsident oder ein anderes Mitglied des Wahllokals seinen Platz aufgrund plötzlicher Unpässlichkeit verlassen muss, wird er unter den in Betracht gezogenen Ausnahmesituationen durch einen der designierten Stellvertreter ersetzt.

Steht kein Stellvertreter zur Verfügung, kann einer der anwesenden Wähler die Funktion des Wahllokalmitglieds übernehmen. Diese Änderung muss dann in den Wahlunterlagen vermerkt werden.

Wochenblatt / La Nacion

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