Ausländische Studenten müssen Guaraní oder Spanisch verwenden

Asunción: In einer außerordentlichen Sitzung des Oberhauses wurde der Gesetzesentwurf “Der die obligatorische Verwendung der Amtssprachen der Republik Paraguay für ausländische Studenten im Hochschulbereich festlegt“ mit Änderungen angenommen.

Senatorin Hermelinda Alvarenga, Präsidentin der Kultur- und Bildungskommission, erklärte, dass das Ziel des Projekts darin bestehe, den obligatorischen Charakter der Sprachkompetenz in allen Amtssprachen der Republik Paraguay festzulegen, und bezog sich dabei auf Spanisch und Guaraní.

Ebenso betonte sie, dass die Forderung sich auf ausländische Studenten aufgrund der sprachlichen Souveränität, Artikel 140, “Paraguay ist verfassungsmäßig zweisprachig“ bezieht. Sie zitierte auch Artikel 29 des Gesetzes Nr. 4251, der festlegt, dass Amtssprachen Lehrinstrumente für den Hochschulunterricht sind.

In diesem Fall ist das Sprachmanagement eine Voraussetzung für den Lehr-Lern-Prozess in Bezug auf Übungen, Praktika, Forschung und Vorlesungen. In diesem Sinne wies die Senatorin darauf hin, dass die Kommission die Stellungnahme des Sekretariats für Sprachpolitik und des Nationalen Rates für Hochschulbildung eingeholt habe, die die Initiative begrüßten und einige Vorschläge empfahlen.

„Dieses Projekt ist sehr wichtig und ich hoffe, dass es genehmigt wird, damit wir unsere Amtssprachen durchsetzen können“, sagte seinerseits der Senator Silvio Ovelar.

Senator Eduardo Nakayama betonte wiederum die Anforderungen der Prüfung in Spanisch und Guaraní, die eine Grundvoraussetzung für diejenigen sein muss, die ihr Universitätsstudium in Paraguay absolvieren möchten. Senatorin Celeste Amarilla begrüßte ihrerseits auch den Gesetzesvorschlag und die vorgeschlagenen Änderungen.

Ebenso hat der Senator Rafael Filizzola in Artikel 1 einige Änderungen des Projekts vorgeschlagen, in dem es Anforderungen an die Sprachkompetenz in einer der Amtssprachen der Republik für Studierende festlegt, deren Muttersprache nicht die Amtssprache ist.

Eine weitere Änderung, die vom Plenum vorgeschlagen und genehmigt wurde, besteht darin, dass der Kompetenznachweis nicht erforderlich ist, wenn der Studiengang in einer anderen Sprache unterrichtet wird. Außerdem wurde vorgeschlagen, dass der Nationale Verband für Hochschulbildung die Autorität für die Anwendung dieses Gesetzes sein soll.

Die Gesetzesinitiative wurde von den Senatoren Hermelinda Ortega, Esperanza Martínez, Antonio Barrios, Noelia Cabrera und Silvio Ovelar vorgestellt. Der Gesetzesentwurf wurde nun geändert und an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet.

Wochenblatt / El Nacional / Beitragsbild Archiv

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3 Kommentare zu “Ausländische Studenten müssen Guaraní oder Spanisch verwenden

  1. DerEulenspiegel

    Ist die Redakton des WB neuerdings NICHT MEHR DER DEUTSCHEN SPRACHE MÄCHTIG? Das heißt nicht “STUDIERENDE” sondern korrekt “STUDENTEN”! Dieser ganze verkorkste und sinnentstellte Sprachenterror linker und grüner Spinner darf man einfach nicht mitmachen. Heute die Sprache und die bekloppte Geschlechtervielfalt, morgen die Umgestaltung deutscher Geschichte. Wir sind in Mehrheit als Deutsche nicht nach Paraguay ausgewandert, daß wir nun auch hier, fern von diesem ganzen links-grünen Gesinnungsterror in Deutschland, scheibchenweise eingeholt und umerzogen werden! Bitte liebe Redakton, verschonen Sie uns hier mit diesem links-grünen IRRSINN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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  2. ExtinctionLevelEvent

    Wenn die Absicht darin liegt, möglichst provinziell zu bleiben und akademisch irrelevante sich hinterm Busch inzestuös paarende nichtintellektuelle Nasenbären zu züchten, ist das eine sehr gute gesetzliche Entscheidung.

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  3. Mit Guaranie steckt der jeweilige Sprecher in einer Sackgasse der Armut. Das kann abgeschafft werden. Spanisch ist ok, da es sehr weit verbreitet ist und eine präzise Sprache.