Auslieferung Cartes’ könnte sich schwierig gestalten

Asunción: Unabhängig ob der Interpol Code Red oder ein internationaler Haftbefehl: Bevor Cartes verhaftet und in Auslieferungshaft kommen kann, muss ein hiesiger Richter dies anordnen. Ob sich solch einer finden lässt?

Während in Brasilien, Argentinien und Uruguay es keines weiteren Schrittes bedarf, muss ein internationaler Haftbefehl in Paraguay, um einen Gesuchten zu verhaften, ein zweites Mal von einem paraguayischen Richter bestätigt oder ausgestellt werden.

Wie das folgende Beispiel eines paraguayischen Geldwäschers aus dem jähr 2013 zeigt, ist das Ende vollkommen offen.

Óscar Antero Cárdenas Morel, ein von den Brasilianern gesuchter Betrüger mit paraguayischer Nationalität wurde von der Justiz seines Landes, besser gesagt von Richter Pedro Mayor Martínez begünstigt, nachdem dieser ihn nach einer Verhaftung vor zehn Tagen freiließ und die Auslieferung nach Brasilien stoppte. In allen anderen Ländern der Region hätte es das nicht gegeben. In Brasilien wird er wegen Geldwäsche und Betrug gesucht.

Sollte sich ein Richter finden, der dem Antrag aus Brasilien übernimmt, wird er sicherlich stark unter Druck gesetzt. Diesem standzuhalten könnte jedoch auch das Ende der professionellen Laufbahn bedeuten.

Manuel Doldán, Staatsanwalt für internationale Angelegenheiten, erklärte seit Mitternacht auf Nachrichten diesbezüglich zu warten. „Ich habe keine Information von der brasilianischen Justiz erhalten. Brasilien nutzt nur ganz selten die Interpol für Auslieferungsgesuche. Sie nutzen weitaus mehr die diplomatischen Wege.“

Wochenblatt / Última Hora / Abc Color

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7 Kommentare zu “Auslieferung Cartes’ könnte sich schwierig gestalten

  1. Interessant. Um einen internationalen Haftbefehl in PY ausführen zu können, bedarf es der Bestätigung eines paraguayischen Richters. Eigentlich klar, die paraguayische Justiz kann besser und gerechter beurteilen, ob ein per internationalem Haftbefehl Gesuchter zu Recht gesucht und verhaftet werden darf. Sicherlich kommt dabei der paraguayischen Justiz zu Hilfe, daß sie in großen Teilen über freimaurerische Einsichten verfügt. Auch Herr Cartes ist ja bekanntlich nach eigenem Bekunden Mitglied dieser Organisation. Somit ist doch alles in guten Händen.

  2. Warum gibt es das wohl, dass ein paraguayischer Richter den internationalen Haftbefehl noch bestätigen muss? Na, wer kennt die Antwort?

    “Sollte sich ein Richter finden, der dem Antrag aus Brasilien übernimmt, wird er sicherlich stark unter Druck gesetzt. Diesem standzuhalten könnte jedoch auch das Ende der professionellen Laufbahn bedeuten”

    Das ist noch ausgesprochen milde ausgedrückt, theoretisch könnte das ein Richter machen, der kurz vor der Pensionierung steht, aber das wird NIEMAND machen, weil das ist nicht nur das Ende der professionellen Laufbahn, das ist die Unterzeichnung des eigenen Todesurteils, eventuell mit grausamen Foltereien verbunden.
    Dazu bringt auch nichts, dies anzuordnen, es müssen schliesslich auch Leute das ausführen, sprich Kommissare und Polizisten – und die werden lieber in eine Grube voller Giftschlangen springen als Cartes die Handschellen anzulegen.

    Was sagt denn eigentlich der Papst dazu? Gibt er ihm nun Gottes Segen, dass diese Anschuldigungen bald ein Ende haben?

    1. Interessante Frage nach der Meinung des Papstes. Soweit nicht bestätigten, aber in Umlauf und nicht widerlegten Informationen zu treffen, ist der Papst ja ein Bruder im Geiste zu Cartes – beide sollen der Freimaurerei angehören. Im übrigen besitzen die Freimaurer mittlerweile eine sehr große Macht im Vatikan. wie auch in weiten Teilen der hiesigen Justiz. Normalerweise bekennt sich kaum ein Bruder zu den Freimaurer-Brüdern, im Gegensatz zu Cartes, der das selbst hier in Paraguay vor ca. 4 Jahren bekannt gab. Ob die Zugehörigkeit zu den Freimaurern nun ein Segen ist bleibt aber dahin gestellt.

  3. In Ländern wie Gurkina Faso, Kongo, Äquatorialguinea, Südsudan, Somalia und Paragauy ist es durchaus üblich, dass noch ein nationaler Richter die Angelegenheit überprüfen muss. Man will sicher gehen, ob diese Interpol auch über das nötige Fachwissen verfügt.

  4. Nur teilweise richtig Hermann: Artikel 16

    [Staatsangehörigkeit – Auslieferung]
    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

    (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

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