Ausweis abgelaufen: Wählen möglich?

Asunción: Die Oberste Wahljustiz (TSJE) gab nach einigen Unstimmigkeiten eine Erklärung darüber ab, ob es möglich ist, mit einem abgelaufenen Ausweis zu wählen.

Man betonte, dass Artikel 208 des Wahlgesetzbuches vorsieht, dass das einzig gültige Dokument für die Wahl am 30. April der Personalausweis (Cedula) ist, unabhängig davon, ob er aktuell oder abgelaufen ist. Im Falle von im Ausland lebenden Paraguayern können sie mit ihrem Reisepass wählen.

„Die Identifikation des Wählers und das Wahlrecht werden mit der Cedula bescheinigt, die bei der Wahl vorgelegt wird“, heißt es in der aktuellen Wahlordnung. Wenn die Cedula abgelaufen ist, ist der Wähler ebenfalls stimmberechtigt.

Bei Paraguayern mit Wohnsitz in Argentinien, Brasilien, den Vereinigten Staaten von Amerika oder Spanien, wo die nationalen Wahlen stattfinden, wird der Reisepass als gültiges Wahldokument zum Personalausweis hinzugefügt, heißt es im oben genannten Artikel des Wahlgesetzes.

Am 30. April sind 4.782.940 Wähler im Nationalregister wahlberechtigt, von denen 41.505 Einwohner Paraguays sind, die in den vorher genannten Ländern ihre Stimme abgeben können, berichtete die Oberste Wahljustiz. Mit der TSJE-Resolution Nr. 18/2023 wird das Register für jeden Wahltisch auf paraguayischem Territorium mit 400 Wählern eingerichtet, während es im Ausland 500 Wähler pro Tisch geben wird, hebt die Institution hervor.

Wochenblatt / ADN Paraguayo / Beitragsbild Archiv

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1 Kommentare zu “Ausweis abgelaufen: Wählen möglich?

  1. Eh, wenn sogar Tote, seit über 10Jahren tot und Rente erhalten, eingetragen sind, warum sollte denn einer nicht wählen dürfen, dessen PA nur Monate abgelaufen ist? Hier darf alles wählen, was dem ” Fortschritt” dient. Egal wie lange im Knast oder tot.