Bestechung ist keine Straftat

Asunción: Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen schiebt ein Projekt an, mit dem die Bestechung im privaten Sektor endlich als Straftat eingestuft werden soll.

In dem Projekt sollen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches Nr. 1160/97 modifiziert werden. Mit dem Vorhaben wird versucht, die Privatbestechung in einem Artikel unterzubringen. Es sollen Strafen von 2 bzw. 3 Jahren Gefängnis verhängt werden.

Wie die Abgeordnete Rocío Vallejo (PPQ-Central), Sprecherin des Beratungsgremiums, erklärte, ist die Initiative in das Gesetzespaket eingebettet, das die Exekutive im Hinblick auf die Bewertung der Financial Action Task Force für Lateinamerika (GAFI LAT) im November vorgelegt hatte. Das Dokument hat bereits die Zustimmung vom Abgeordnetenhaus und legt fest, dass, wer Dienstleistungen oder Funktionen für eine juristische Person, ein Unternehmen oder eine Organisation erbringt und einen Vorteil für sich selbst oder für einen Dritten beantragt oder annimmt, das Angebot von Produkten zu nachteiligen Bedingungen anzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Als Gefängnisstrafe sind zwei Jahre vorgesehen und sie kann in besonderen Fällen auf drei Jahre erhöht werden.

Ebenso werden diejenigen, die den Vorteil bieten, und diejenigen, die Dienstleistungen oder Funktionen für eine juristische Person, ein Unternehmen oder eine Organisation erbringen, von privater Bestechung als Gegenleistung bestraft, damit in einem solchen Zusammenhang ihre Präferenz beim Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen zum Nachteil anderer bestimmt wird.

Es sei daran erinnert, dass Privatbestechung in Paraguay nicht unter Strafe gestellt ist.

Zur Sache sagte die Abgeordnete Vallejo, dass sie in einer ordentlichen Sitzung am gestrigen Mittwoch beantragen werde, dieses Projekt in den ersten Punkten der Tagesordnung für die nächste Sitzung als Antrag mit höchster Priorität zu behandeln.

Wochenblatt / La Nación

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11 Kommentare zu “Bestechung ist keine Straftat

  1. Bestechungen im Öffentlichen Bereich ,Justiz ,so wie Staatsverwaltung gehören bestraft.Wobei im freien Wettbewerb es hin und wieder gut ist einen Vorteil zu nutzen in dem man die Konkurrenz ausspielt.

    1. Bestechung ist keine Straftat, sondern ein Kavaliersdelikt. Bestraft werden nur die, die so dumm sind sich erwischen zu lassen, wie bei jeder anderen Straftat. Wobei bei jeder Straftat nach anderen Regeln gemessen wird, kommt immer darauf an wie viel in die andere Richtung fließt. Und Asgard, wen willst Du im ” freien Wettbewerb” bestechen, das geht alles nur über Behörden um die Konkurrenz auszuspielen also öffentlicher Bereich.

    2. Offensichtlich war / ist Ihnen § 299 StGB „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr“, den das StGB für vergleichbare Straftaten in der Privatwirtschaft bereithält nicht bekannt. In der jüngeren Vergangenheit hat diese Vorschrift v.a. bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Siemensskandals Anwendung gefunden.
      Ihre Einstellung zu Wettbewerbsvorteilen ist himmelschreiend und zeugt von Ihrer Moral.
      Diese Vorschrift mit ergänzenden §§ könnte hier 1:1 übernommen werden. Früher haben die doch Gesetze auch abgeschrieben. Als neues Projekt verkauft, impliziert die Einführung eines entsprechenden Gesetzes wesentlich mehr Arbeit
      für die Damen und Herren Abgeordneten.

    3. Oder redest Du über eine ” Despensa oder Gaststätte”, wo man die Polizei besticht um den Laden gegenüber zu schließen der das gleiche verkauft? Klar, Kontakte schaden nur dem, der keine hat.

      1. Was Sie beschreiben, ist keine Bestechung unter Privaten, sondern Bestechung von Amtsträgern (Polizei).
        Diese ist bereits strafbar; wie es mit der Strafverfolgung aussieht, ist eine andere Sache.

        1. Nein Anton, das ist keine Bestechung unter Privaten, aber wo will man im freien Wettbewerb jemanden bestechen. Du solltest alles lesen, bevor Du schreibst Bestechung unter Privaten, ist zum Beispiel, ich gebe dem Mechaniker un die Ecke, ein 100ter vorher, damit er mein Auto zuerst repariert, anstelle der 5 anderen Kunden die vor mir da waren.

  2. BESTECHUNGSGELDER, Die Pflicht zur Versteuerung erhaltener BESTECHUNGSGELDER hat der BFH mit Urteil vom 16. 06.2015 IX R 26-14 bekräftigt. Danach unterliegen BESTECHUNGSGELDER als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr.3 EStG der Einkommenssteuer. Also, wenn der Staat mitverdient, ist die erhaltene BESTECHUNG keine Straftat. Warum sollte das hier anders sein? Warum sollen die Menschen hier besser sein?

    1. Da muss ich widersprechen! Auch wenn der Staat Einkommensteuer erhebt, ist und bleibt die Tat als solche strafbar § 299 StGB.
      Der Vorteilsnehmer (Steuerpflichtiger) erhält durch die Besteuerung weniger Gewinn und zusätzlich eine Strafe.
      Früher war auch die Prostitution verboten, die Einnahmen daraus aber steuerpflichtig.
      Ein selber Sachverhalt unterliegt der dem jeweiligen Gesetz entsprechenden Betrachtung.

    2. Ja lumilu, das Problem ist nur, das Bestechung nirgends dokumentiert wird, und somit nicht nachweisbar. Welcher Idiot, unterschreibt eine Quittung, das er x Mil erhalten hat. Oder hast Du für Deine ” Aktion”, wo die Papiere nicht in Ordnung waren, eine Quittung erhalten?

  3. eggi, danke für die Erinnerung! war aber mein Partner. Egal. Nur warum sind so viel (Ausländer) solch Heuchler? Wir haben einigen gerade Deutschen schon den “Arsch” gerettet. AUs versehen, Dummheit oder einfach nur Überheblichkeit sind sie in Situationen gekommen wo man gerade hier, in großer Schwierigkeit ist. Ohne Beziehung und Bestechung, kann man schnell mal ein Jahr “Absitzen” oder alles verlieren. Einige waren dabei, denen würden wir heute nicht mehr “helfen” Aber “Gauner” gibt es ja nur unter Paraguayern!

  4. Seit 2016 in der Schweiz ein Offizialdelikt, hierzulande gehört Korruption in den Lebenslauf als Leistungsausweis und Fähigkeitszeugnis. Allein “Feuerchen machen zu können” dank 7 bis 11 Uhr täglich Pflichtgrundschule abgeschlossen zu haben genügt nicht mehr, um Karriere zu machen. Das können alle. Man muss auch eine Handhabe haben, um die Besten zu bekommen. Naja, wir haben ja auch erst 1619 Lokalzeit.

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