Beweismittel Screenshots: Was vor Gericht bei digitalen Chats wirklich zählt

Asunción: Das Veröffentlichen von Fotos, Namen oder Kontaktdaten in den sozialen Netzwerken – etwa um Schulden einzufordern oder Beschuldigungen zu erheben – kann schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wie die Rechtsanwältin María Muñoz im Gespräch mit dem Radiosender La Tribu 650 AM klargestellte, verletzt dieses Verhalten fundamentale Persönlichkeitsrechte und kann den Straftatbestand der Üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllen.

Selbst wenn eine berechtigte Forderung wie etwa ausstehender Unterhalt vorliegt, rechtfertigt dies laut Muñoz keinen Pranger im Internet. „Ein Recht darf nicht über dem Recht einer anderen Person stehen. Neben dem Recht auf Unterhalt existiert ebenso das Recht auf Würde und einen guten Namen“, betonte die Juristin. Das Bestehen einer finanziellen Schuld entbinde nicht vom Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Die rechtliche Unterscheidung:

-Verleumdung: Das wissentliche und falsche Zuordnen einer Straftat (beispielsweise jemanden öffentlich grundlos als Drogenhändler zu bezeichnen).

-Üble Nachrede / Ehrverletzung: Das Verbreiten von Informationen – selbst wenn sie wahr sein mögen – in einer Form, die die Ehre, die Würde und das Ansehen einer Person vorsätzlich schädigt.

Screenshots als Beweismittel und Risiken in WhatsApp-Gruppen

Auch im Hinblick auf Messenger-Dienste wie WhatsApp mahnte Muñoz zur Vorsicht. Screenshots von Chatverläufen gelten vor Gericht oft als schwer verwertbar, da ihre Rückverfolgbarkeit und Fälschungssicherheit infrage stehen. Anders verhält es sich, wenn das Mobiltelefon selbst als Beweismittel gesichert und einer IT-forensischen Untersuchung unterzogen wird.

Besonders brisant ist das automatische Herunterladen von Medien in WhatsApp-Gruppen, insbesondere wenn es um strafbare Inhalte mit Minderjährigen geht. Die Anwältin verwies auf einen Präzedenzfall, bei dem 45 Mitglieder einer Gruppe angeklagt wurden, weil ein explizites Video von Jugendlichen kursierte. Lediglich drei Gruppenmitglieder entgingen der Anklage: Sie hatten in ihren App-Einstellungsoptionen den automatischen Mediendownload deaktiviert, sodass die Dateien nicht ohne explizite Zustimmung auf ihren Geräten gespeichert wurden. Muñoz riet dringend dazu, die Privatsphäre- und Download-Einstellungen von Smartphones regelmäßig zu überprüfen.

Wochenblatt / La Tribuna

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