Bundestagswahl 2017: Mitwählen aus Paraguay

Asunción: Auslandsdeutsche, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, können unter gewissen Voraussetzungen an den Bundestagswahlen am 24. September 2017 teilnehmen. Informieren sie sich hier was zu tun ist.

Hierfür müssen sie allerdings die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist seit Ende letzter Woche möglich. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Diese können nur wählen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Link dazu finden die hier. Weiterführende Information zum Ablauf der Briefwahl finden sie hier.

Wochenblatt / Deutsche Botschaft Asunción

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