Bundestagswahl 2025 für Deutsche im Ausland

Asunción: Die Bundestagswahlen 2025 wurden vorgezogen und natürlich können auch Deutsche im Ausland daran teilnehmen. Wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, um von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen zu können.

Wählen kann aber nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen, denn es gilt dabei vor allem zu beachten, dass die Postlaufzeiten von Paraguay nach Deutschland relativ viel Zeit in Anspruch nehmen können.

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden und hier finden Sie die Erläuterungen dazu.

Je nachdem welcher Fall auf Sie zutrifft, müssen das entsprechende Formular ausfüllen, ausdrucken und dann unterschreiben.

Im Fall 1 müssen Sie den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.

Im Fall 2 muss der Antrag im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an die Adresse zugesandt, die Sie im Antrag angegeben haben und müssen dann wieder nach Deutschland zurückgeschickt werden.

Wochenblatt

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstosen obliegt dem Betreiber.

1 Kommentare zu “Bundestagswahl 2025 für Deutsche im Ausland