Covid-19: Wer nicht gearbeitet hat, dem wird Urlaub abgezogen

Asunción: Eine Regelung, die zumindest für Beamte aus einem Sektor gilt, könnte auch für andere Bereiche richtungsweisend sein. Wer während der Covid-19 Quarantäne nicht gearbeitet hat, dem wird der Urlaub abgezogen.

Der Oberste Gerichtshof ordnete an, dass Beamte, die während des Gesundheitsnotfalls nicht gearbeitet haben und noch Urlaub hatten, dieser als bereits abgegolten gelten.

In Bezug auf den Urlaub änderte das Plenum die vereinbarte Regelung und beschloss: “Diejenigen Richter und Beamten, die während der Zeit der Quarantäne keine Dienstleistungen erbracht haben und noch Urlaub zu ihren Gunsten anstehen, werden als bereits genommen angesehen”.

Man fügt hinzu, dass diejenigen, die gearbeitet haben, ihren Urlaub bis vor dem 10. Dezember nehmen können.

Darüber hinaus genehmigte der Oberste Gerichtshof im Allgemeinen den Plan zur Beschleunigung von Fällen, die während der Gesundheitsquarantäne auftraten, damit das Strafvollzugssystem nicht überlastet wird und wendete die in Artikel Nr. 301 der Strafprozessordnung vorgesehenen Lösungen an.

Des Weiteren wurde beschlossen, mit der Staatsanwaltschaft zu vereinbaren, Kompromisse zwischen den Parteien zu treffen, die es den Richtern ermöglichen, alternative Lösungen anzuwenden, um wirtschaftliche Sanktionen anzuwenden (Geldstrafen) und so die Auswirkungen der Pandemie in der Justiz abzumildern.

Wochenblatt / Ultima Hora / Foto Archiv

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