Das Aneignen von Kriegsobjekten ist verboten und wird hart bestraft

Pilar: Es gibt immer wieder leidenschaftliche Sammler, die es auf Kriegsobjekte abgesehen haben. Dies ist jedoch verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Angesichts von Berichten über Fälle von Aneignung und sogar dem Verkauf alter Kriegsgegenstände wies der Rat des Departements Ñeembucú darauf hin, dass es dafür keine Genehmigung gebe.

Durch eine Erklärung erinnerte der Departementsrat von Ñeembucú seine Einwohner daran, dass die Ausgrabung, Aneignung und Kommerzialisierung alter Kriegsgegenstände nicht genehmigt sei. Dies, nachdem Anzeigen über ähnliche Fälle in dem Departement eingegangen sind.

„Kein von dieser gesetzgebenden Institution des Departements ausgestelltes Dokument ermächtigt natürliche und/oder juristische Personen, insbesondere Nachbarschaftskommissionen, Vereine oder soziale Organisationen, Aktivitäten dieser Art durchzuführen“, heißt es in dem Schreiben der Departementsverwaltung.

Gleichzeitig sagt das Dokument aus, dass, “um die Schätze, die Teil des historischen und kulturellen Erbes der Republik Paraguay sind, zu bewahren“ alle Einwohner des Departements aufgefordert werden, die oben genannten Vorfälle den entsprechenden Stellen, wie zum Beispiel der Nationalpolizei, zu melden.

Das Schreiben wurde nach einer Sitzung des Departementsvorstands erstellt, bei der Ratsmitglied Orlando Javier Benítez Villanueva das Thema ansprach und darauf hinwies, dass bereits Anzeigen über Ausgrabungen, Aneignung und Kommerzialisierung antiker Objekte aus den im Departement geführten Kriegen eingegangen seien.

Der Politiker berichtete weiter, dass er vergangene Woche Informationen erhalten habe, dass mehrere Personen, die einen Verein zur Erhaltung des historischen Erbes bilden würden, der vom Departementsvorstand eine Genehmigung erteilt bekommen habe, illegal Relikte aus dem Krieg gegen den Dreibund ausgraben und dann vermarkten wollten.

In Bezug auf den Verein stellte Benítez klar, dass der Vorstand den Verein nur auf Antrag seiner Mitglieder anerkannt habe, ihnen jedoch keine Genehmigung zur Durchführung der Ausgrabungen von Kriegsobjekten erteilt habe.

Obwohl Villanueva es vorzog, die Namen der Beteiligten noch nicht preiszugeben, erwähnte er, dass er alle Unterlagen und sogar Videos habe, die die Informationen untermauern würden. „Viele tun (die Aneignung von Objekten) aus Liebe zur Kultur, andere aus Spaß und Unterhaltung, aber es gibt auch andere, die es aus wirtschaftlichen Gründen tun, um Geld zu verdienen. Wir werden dagegen vorgehen. Dafür können hohe Geldstrafen drohen“, erklärte er.

Laut den öffentlich gemachten Anzeigen werden sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Land, vom Distrikt Humaitá bis zum Paso de Patria, rund um den Abschnitt, der während des Krieges ein strategischer Punkt war, Ausgrabungen durchgeführt.

In gleichem Sinne bestätigte Vicente García, Verantwortlicher des Museums Paso de Patria, dass es mehrere Personen gebe, die sich die Gegenstände kürzlich angeeignet haben und betonte weiter, dass sie bereits das Nationale Kultursekretariat (SNC) benachrichtigt haben, um diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen.

„Anscheinend meinen die Menschen in unserer Kommune, dass das Gesetz (Schutz des kulturellen Erbes) nicht für Menschen gelte, die von anderswo kommen und mit den Ausgrabungen fortfahren. Jedoch ist dies strafbar“, erklärte García.

Zu den Überresten des größten Krieges, der Paraguay schwer erschütterte und nach denen die Menschen heute suchen, gehören unter anderem Kanonenkugeln, Whiskyflaschen, Gürtelschnallen, Kugeln der damaligen Waffen, Schwerter und andere Gegenstände von historischem Wert.

Wochenblatt / Ultima Hora

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1 Kommentar zu “Das Aneignen von Kriegsobjekten ist verboten und wird hart bestraft

  1. Natürlich, ist es verboten Beweise für die Wahrheit auszubuddeln. Wie kann Paraguayermichel nur so eigenständig sein, seine Vergangenheit und den Mord seiner Ahnen zu recherchieren!

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