Deutsche Staatsbürgerin klagt gegen Krankenhaus

Eine deutsche Staatsbürgerin machte eine Anzeige am Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) gegen den paraguayischen Staat und das Krankenhaus La Costa wegen angeblicher Freiheitsberaubung eines Patienten. Die Klinikleitung behauptet, es wurden nicht die gesamten Kosten beglichen.

Marion G. machte in ihrer Anzeige ein Verbrechen von Zwang, Nötigung und Freiheitsberaubung durch das Krankenhaus La Costa gegen ihren Mann geltend, der mittlerweile aber entlassen ist. Am 17. März wurde der Ehemann, Echter G., mit einem Verdacht auf Schlaganfall in die Klinik eingewiesen. Marion G. zahlte 31 Millionen Guaranies und hinterlegte eine Kaution in Höhe von 2.000 US Dollar.

Am 2. April sollte der Mann entlassen werden. „Wir waren vorbereitet, das Krankenhaus zu verlassen, aber drei Sicherheitsbeamte hinderten uns daran zu gehen“, erklärte sie. Der Grund für das Verhalten war, weil angeblich noch offene Rechnungen vorhanden wären. „Natürlich wollte ich bezahlen. Ich soll 80 Millionen Guaranies bezahlen, hatte aber auch eine Kaution in Höhe von 2.000 US Dollar hinterlegt. Ich konnte zu keiner Bank mehr und wollte den Betrag am nächsten Tag bezahlen. Aber das Krankenhaus hat kein Recht, ohne Haftbefehl, meinen Mann festzuhalten“, betonte Marion G und fügte an, sie wollte mit einer VISA-Karte bezahlen, aber die Klinikleitung hätte nur Bargeld akzeptiert. Die Diskussion über die Entlassung von Echter G. dauerte über einen Stunde, sogar die Nationalpolizei wurde hinzugezogen. „Zum Glück bekam mein Mann keinen Herzinfarkt, nachdem er wie ein Gefangener behandelt wurde“, sagte Marion G.

Die Klinikleitung vom La Costa erklärte, die Bezahlung der Dienstleistungen müsse korrekt erfolgen. Bei der Aufnahme berichtete Frau G., dass keine lokale Krankenversicherung vorhanden sei aber eine internationale. Unter diesen Umständen wurde der Patient aufgenommen. Daraufhin wurde Frau G. über die Formalitäten im Krankenhaus aufgeklärt und in regelmäßigen Abständen über den Zustand ihres Mannes informiert. Es seien auch drei Teilzahlungen erfolgt.

Am Entlassungstag, dem 2. April, wollte die deutsche Bürgerin ohne die Abschlussformalitäten ihren Mann mitnehmen. „Sie handelte eigenmächtig, ohne die Klinikleitung zu informieren“, erklärt der Bericht von La Costa. Aus diesem Grund wurde der Patient festgehalten. Auch der Restbetrag konnte nicht von der Kreditkarte abgebucht werden, weil diese ein Limit hat. In Anbetracht der Situation wurde Frau G. über alternative Zahlungsmöglichkeiten aufgeklärt, sie weigerte sich aber dennoch, Dokumente über die Restschulden zu unterschreiben.

Quelle: ABC Color

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