Die aktuelle Lage von Cannabis in Deutschland

Cannabis, auch bekannt als Marihuana oder Hanf, ist in Deutschland illegal. Der Konsum, der Besitz, die Weitergabe und der Handel sind strafbar. Eine Ausnahme besteht jedoch in Bezug auf den Kauf von Cannabissamen, der sich in einer Grauzone befindet. Diese rechtliche Grauzone hängt mit dem THC-Gehalt von Cannabis zusammen, der als psychoaktive Substanz wirkt und für den Rausch verantwortlich ist. THC ist in Cannabissamen jedoch nur in geringen Mengen vorhanden und ist somit nicht direkt illegal. Dies bedeutet, dass Cannabissamen zu kaufen nicht strafbar ist.

Dennoch ist der Anbau illegal und wird von den Behörden hart bestraft. Die Polizei führt regelmäßig Razzien durch, um illegale Anbauaktivitäten zu bekämpfen. In der Vergangenheit wurden auch einige Cannabis Clubs aufgedeckt, in denen der Konsum toleriert wurde. Solche Clubs sind jedoch ebenfalls illegal und werden von den Behörden bekämpft.

Diskussionen über die Legalisierung von Cannabis

In den letzten Jahren gab es in Deutschland eine zunehmende Debatte über die Legalisierung von Cannabis. Befürworter der Legalisierung argumentieren, dass der Verkauf unter staatlicher Kontrolle sicherer und kontrollierter wäre. Darüber hinaus könnte die Legalisierung zu erheblichen Steuereinnahmen führen und die Kriminalität reduzieren. Eine Legalisierung könnte auch dazu beitragen, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und den Zugang für Erwachsene zu erleichtern.

Auf der anderen Seite argumentieren Kritiker der Legalisierung, dass dies zu einem Anstieg des Konsums von Cannabis und anderen Drogen führen würde. Sie glauben, dass die Legalisierung die öffentliche Gesundheit gefährden würde und dass dies zu sozialen Problemen führen könnte.

In Deutschland haben sich verschiedene politische Parteien für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Die Grünen und die Linken fordern eine vollständige Legalisierung für den Freizeitgebrauch, während die FDP für eine kontrollierte Freigabe für Erwachsene und für medizinische Zwecke eintritt. Die SPD ist für eine Entkriminalisierung von Cannabis-Besitz für den Eigenbedarf und für den medizinischen Einsatz.

Geplante Änderungen der Cannabis-Gesetzgebung

Es gibt bereits einige Veränderungen in der Gesetzgebung, die den Einsatz von Cannabis in medizinischen Kontexten ermöglichen sollen. Im März 2017 hat die Regierung beschlossen, dass es für medizinische Zwecke legalisiert werden soll. Ärzte dürfen es seitdem verschreiben, um Schmerzen, Übelkeit und andere Symptome zu lindern. Patienten können Cannabisblüten, Extrakte und Rezepturen auf Rezept erhalten.

Es gibt jedoch immer noch Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis in Deutschland. Die Importe aus dem Ausland sind teuer und aufwändig, was zu hohen Kosten für Patienten führt. Es gibt auch eine begrenzte Anzahl von Apotheken, die medizinisches Cannabis anbieten, was die Verfügbarkeit für Patienten einschränkt.

Geplante Änderung: Cannabis für den Freizeitgebrauch soll legal werden

Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir haben Pläne für eine beschränkte Freigabe vorgestellt. Maximal 25 Gramm “Genusscannabis” zum Eigenkonsum sollen straffrei sein und auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person sollen ebenfalls erlaubt sein. Der Konsum in der Öffentlichkeit in der Nähe von Schulen oder Kitas ist verboten und in Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden. Minderjährige, die mit der Substanz erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.

Die Regierung plant “nicht-gewinnorientierte” Vereine, die Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Diese Vereine sollen maximal 500 Mitglieder haben, das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Eine Abgabe in Geschäften ist in einem zweiten Schritt vorgesehen, aber nur noch wissenschaftlich begleitet in regionalen Modellprojekten. Diese Modellprojekte sollen in Kreisen und Städten durchgeführt werden und eine Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften testen. Die angedachten Cannabis-Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten. In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden, auch Alkoholausschank ist verboten.

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