Die Einwanderungsbehörde aktualisiert die Regelungen zum Nachweis der Solvenz für Ausländer

Asunción: Um das Verfahren zur Erteilung von Daueraufenthaltsgenehmigungen in Paraguay neu zu ordnen, hat die Nationale Direktion für Migration die Verordnung DNM N° 407/2026 verabschiedet. Diese aktualisiert die Anforderungen für den Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz ausländischer Staatsbürger, die einen endgültigen Aufenthaltsstatus beantragen möchten. Die Regelung tritt für alle Anträge in Kraft, die ab dem 6. Juli 2026 eingereicht werden.

Die Vorschrift vereinheitlicht die Bedingungen für Daueraufenthaltsgenehmigungen, die sowohl nach dem Migrationsgesetz N° 6984/2022 als auch im Rahmen des Aufenthaltsabkommens des Mercosur erteilt werden. Sie legt gemeinsame Kriterien für beide Regelungen fest und beseitigt Unterschiede bei den Unterlagen, mit denen der Nachweis einer rechtmäßigen Lebensgrundlage erbracht werden muss.

Zudem sieht die Verordnung eine Aktualisierung des Aufenthaltsausweises vor: Der Hinweis auf die ausgeübte Tätigkeit wird aus dem Ausdruck entfernt. Diese Angabe bleibt jedoch im elektronischen System der Behörde gespeichert und steht für Verwaltungs- und Kontrollzwecke weiterhin zur Verfügung.

Darüber hinaus werden genauere Prüfverfahren für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingeführt. Künftig sind Unterlagen vorzulegen, die nachprüfbare Einkünfte sowie die tatsächliche Ausübung der angegebenen beruflichen, gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit belegen.

In diesem Rahmen werden durch die Verordnung DNM N° 407/2026 zwölf Kategorien für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit festgelegt. Sie decken die unterschiedlichen Lebenssituationen von Ausländern ab, die sich dauerhaft im Land aufhalten oder niederlassen möchten: Fachkräfte, Techniker, Angestellte, selbstständig Tätige im Handel oder Dienstleistungsbereich, Fernarbeiter und digitale Nomaden, Immobilienbesitzer, Anteilseigner oder Gesellschafter, Landwirte und Viehzüchter, Angehörige geistlicher Berufe, Rentner und Pensionsempfänger, unterhaltsberechtigte Personen sowie Studierende. Für jede Kategorie gelten spezifische Anforderungen an die einzureichenden Nachweise.

Mit dieser Maßnahme möchte die Nationale Direktion für Migration die Verfahren zur Erteilung von Daueraufenthalt neu ordnen und transparenter gestalten, die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen vereinheitlichen sowie die Kontrolle im Hinblick auf den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger im Staatsgebiet verbessern.

Alle Informationen zu den aktualisierten Voraussetzungen und Gebühren für die Daueraufenthaltsgenehmigung sind im Bereich „Aufenthalt“ auf der offiziellen Webseite der Behörde unter www.migraciones.gov.py abrufbar.

Wochenblatt / Migraciones

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