Doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Italien und Paraguay kurz vor der Ratifizierung

Asunción: Der stellvertretende Außenminister, Raúl Silvero, erklärte, dass man von Italien erwarte, dass es die doppelte Staatsbürgerschaft ratifiziere, zu der am 26. Februar 2019 zwischen Paraguay und diesem Land ein Abkommen unterzeichnet wurde.

Damit sei erreicht worden, dass Paraguayer und umgekehrt Italiener die Möglichkeit hätten, die italienische bzw. paraguayische Staatsangehörigkeit zu erwerben, erklärte Silvero weiter.

„Wir sehen, dass die italienische Gemeinschaft in Paraguay sehr wichtig ist und in diesem Sinne gibt es ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit, das in Paraguay bereits in Kraft ist. Der Ratifizierungsprozess in Italien steht jedoch noch aus“, fügte Silvero an.

Im Fall von Paraguayern, die die italienische Staatsbürgerschaft erwerben, bedeutet dies, ihr Studium, ihre Arbeit und andere Möglichkeiten in dem europäischen Land zu erweitern, zusätzlich zu der Möglichkeit, dies in anderen Ländern der Europäischen Union zu tun.

Silvero berichtete weiter, dass es laut einem Bericht der italienischen Botschaft in Asunción etwa 13.000 Bürger mit italienischer Staatsangehörigkeit gebe. Er erklärte, dass eines der Ziele auf die Stärkung dieser Bevölkerung hindeute, die mit der Gründung kleiner und großer Unternehmen zusammenhänge.

Der Präsident der Republik, Mario Abdo Benítez, wird diesen Donnerstag um 12.30 Uhr vom italienischen Präsidenten Sergio Mattarella empfangen.

Wochenblatt / ADN Paraguayo

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

6 Kommentare zu “Doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Italien und Paraguay kurz vor der Ratifizierung

  1. Wieviele Deutsche gibt es und kenne ich, welche 2 Staatsangehoerigkeiten besitzen und es gibt kein Abkommen, es interessiert auch niemanden.
    Reine Beschaefigungstherapie oder wie der Bayer sagt: Geschachtelhuberei.

    7
    1
    1. Als Deutscher darf man keine zwei Staatsbürgerschaften haben, es sei denn man Ist “Deutscher” mit Türkischen Wurzeln.
      Ich kann nur davor warnen als Rentner eine zweite Staatsbürgerschaft anzunehmen.

      3
      3
      1. Zitat: “Als Deutscher darf man keine zwei Staatsbürgerschaften haben”
        Das ist so nicht richtig. Du darfst jede EU-Staatsbürgerschaft als 2. haben.
        Eine 2. Nicht-EU-Staatsbürgerschaft darfst du haben, wenn Du ein besonderes Interesse oder Härte nachweisen kannst. Z.B. wenn man seine andere Staatsbürgerschaft gar nicht abgeben kann.
        .
        Woher ich das wei? Ich war mit einer Moldauerin verheiratet, die eine 2. rumänische Staatsangehörigkeit hatte. Rumänien hatte die mal großzugigerweise unter Moldauern verteilt, um Moldau politisch mehr an sich zu binden. Sie musste ihre moldauische Staatsangehörigkeit abgeben, um die Deutsche zu bekommen, durfte aber die Rumänische als 2.behalten.

      2. Zitat: “Ich kann nur davor warnen als Rentner eine zweite Staatsbürgerschaft anzunehmen.”
        Rentenansprüche die man in Deutschland erworben hat, sind unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
        Wenn z.B. ein Pole in Deutschland gearbeitet hat und in die Rentenkasse eingezahlt hat, dann hat er auch Rentenansprüche und kann sie sich auszahlen lassen, auch dann, wenn der Pole heute in Timbuktu lebt..
        Aber was weiß ich schon.
        Ich habe ja nur von Frauen Ahnung.

Kommentar hinzufügen