Ein handgeschriebenes Testament

Luque: Eine allein lebende Französin starb in ihrem Haus im Ortsteil Lapachal I. Ein befreundeter Nachbar alarmierte die Polizei wegen starkem Geruch. Neben ihrem Leichnam lag ein Zettel, was mit ihrem Haus passieren soll. Wer wird sich daran halten?

Roberte Paule Louise Chapeau (75) lebte allein und zurückgezogen in ihrem Haus auf der Straße Los Olivos Nr. 80. Polizisten einer Patrouille kamen zu dem Haus nachdem Nachbar Marciano Galeano (62) sie wegen starker Geruchsbildung rief.

Der zu Hilfe gerufene Staatsanwalt Silvio Alegre ordnete die Öffnung der Eingangstür an. In einem Schlafzimmer fand man den Leichnam der Französin. Die Kriminalpolizei und der Gerichtsmediziner waren auch vor Ort. In der Gerichtsmedizin soll nun untersucht werden, woran die Frau starb, was bei Ausländern automatisch gemacht wird.

Neben dem Leichnam lag ein Notizbuch, in dem die Französin ihr Testament schrieb:

Wenn mir etwas passieren sollte und ich ins bessere Leben übergehe:

  • Mein Körper soll der Wissenschaft dienen und später verbrannt werden.
  • Mein Haus soll an den höchsten Bieter verkauft werden und das Geld an die verteilt werden, die es am nötigsten brauchen.

Inwiefern dieser Wunsch umsetzbar ist, kann derzeit nicht gesagt werden. Sicherlich kann die französische Botschaft hier beratend zur Seite stehen.

Wochenblatt / Luque Noticias

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14 Kommentare zu “Ein handgeschriebenes Testament

  1. Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden , mit Zeugen ist es besser oder beim Notar. Die Frage ist nur, wie man sicherstellen kann, dass es nicht verschwindet, wenn es nicht beim Notar gemacht wurde. Aber eigentlich sind Testamente hier in Py eher unueblich, kenne niemanden der eines hat(te).
    Kommt wohl mehr in den oberen Schichten vor, bei der Vererbung von Firmen, komplizierten Familienverhaeltnissen etc.

  2. Ein Testament interessiert hier niemanden, wenn Sie keine direkten Familienangehörige hier hat, die sofort zur Stelle sind, ist das Haus eh leer geräumt und von Pylern in Besitz genommen. Die Nomaden haben das schnell gehört, Tot eines Ausländers verbreitet sich schneller als der Wind pusten kann.

    1. oh man steppen kannst Du bestimmt genauso wenig wie schreiben , aber egal, ein “verlassenes Haus”, Grundstück oder dergleichen ist ” Freibeuter” Eigentum. Aber wie üblich bei den Py – Verstehern, und es heißt EXPERTEN nicht exerten, kann man aber nicht wissen. Ok wie immer wird der Kommentar gelöscht, aber kein Problem, weil Euer Blatt sich nur über Kommentare und Klicks über Wasser halten kann. komplette Auszüge der Bibel von Kotzberg, werden geliefert. Andere eben nicht.

  3. Der sicherste Weg ist der, sein Eigentum zu Lebzeiten auf die auserwählten Personen zu übertragen. Um dennoch
    nicht unbeabsichtigt mittellos zu werden gibt es verschiedene Möglichkeiten und Instrumente der Absicherung.
    Auch wenn ein Testament voll und ganz den Vorschriften entspricht und nicht verschwindet, das alles kann man sicherstellen, bleibt der Unsicherheitsfaktor Nachlassrichter. Ohne Paraguayische Begünstigte läßt sich immer ein
    Fehler finden um das Testament dann für ungültig zu erklären.
    Die Möglichkeiten in Paraguay ein Testament zu errichten sind ausführlich im Gesetz dargelegt. Es bedarf einiger Mühe,
    und ggf, notarieller oder anwaltlicher Hilfe sich hier ein Bild zu machen und dann die richtige Entscheidung zu treffen.
    Das im Artikel abgebildete Testament ist grundsätzlich gültig; es ist in spanischer Sprache und bedarf deshalb keiner Zeugen. Fehler die zumidest zur teilweisen Ungültigkeit führen sind das fehlende Datum und die mangelnde Bestimmtheit des Nachlassbegünstigten: “das Geld an die verteilt werden die es am nötigsten haben”.
    Die Hilfe einer Botschaft wird hier nicht zu erwarten sein, da es sich um eine interne Rechtsangelegenheit Paraguays handelt, in welche sich Botschaften grundsätlich nicht einmischen.

    1. Das Testament wird ganz oder teilweise Gültig sein.Bei einen handschriftlichen Testament gibt es Probleme.
      Oft verschwindet es,wird sauber gefälscht auf der einen Seite.
      Hat der Verstorbene keine Verwandten in Paraguay lebte allein.Ist das Haus ruck zuck lehr und ein Py. sitzt drin.
      Hat er/sie noch einen Partner aus Py.ist das Thema gleich erledigt.Es gibt nicht zu vererben/zu verschenken, das erledigt die Familie gleich.Besser man regelt alles zu Lebzeiten und schützt sich vor bösen Überraschungen. Ein guter Anwalt/Notar kostet Geld, ist auch sein Geld wert.Ins besondere dann wenn ein Haufen geldgieriger Erben/Sprösslinge vorheriger Ehen die reichen Alten im Sonnigen Paraguay beerben möchten.

  4. Poppo Graf von Hahn-Kuchelmisz

    Die ist noch im Vichy Frankreich des Maréchal Philippe Pétain geboren. Rein technisch gesehen Reichsdeutsche Staatsbuergerin da unter Naziherrschaft.
    Die BRD muesste ihr auch eine Rente gezahlt haben und nicht nur Frankreich.
    Diesen Marsch widmen wir ihr.
    Maréchal, nous voilà! https://www.youtube.com/watch?v=LmsdHnQ7RD8

    Das paraguayische BGB spukt dieses betreffs der Suchwortes “Testamento” aus:
    Art.365.- La nulidad de un acto jurídico puede ser total o parcial. En los testamentos la ineficacia de una disposición particular no afectará la validez de las otras, con tal que sean separables.
    Wenn eine Disposition null und nichtig im Testament ist macht das andere Dispositionen im Testament nicht null und nichtig sondern die bleiben bestehen.
    Art.219.- Serán válidas las estipulaciones de ventajas económicas concertadas por los concubinos entre sí, o contenidas en disposiciones testamentarias, salvo lo dispuesto por este Código sobre la legítima de los herederos forzosos.
    Die Zwangserben duerfen im Testament nicht uebergangen werden. Sie darf nur etwa 1/5 ihres Vermoegens anderen ueberlassen so dass 4/5 des Erbgutes den Erben uebergeben werden muss. In Paraguay kann man nicht die Kinder als Erben uebergehen.
    Diese “testamentarische Benefizveranstaltung” die die Frau im Testament festlegt gilt nur wenn sie keine leiblichen Kinder hatte. Hat sie leibliche Kinder so faellt das Vermoegen an die Kinder – die entsprechenden Teile des Testamentes werden nur fuer ungueltig erklaert.

  5. Wie @Anton richtig festgestellt hat ist mir auch aufgefallen: das Datum fehlt. Somit ist eigentlich kein rechtsgültiges Dokument entstanden.
    Wie @Eggi richtig zweifelt, dass morgen noch etwa im Haus vorzufinden sein wird, so denke auch ich: dieses Haus wird morgen leer geräumt sein.
    “Neben dem Leichnam lag ein Notizbuch…” deutet wohl eher darauf hin, dass sie keines natürlichen Todes gestorben ist.
    Ok, morgen wird bekannt, dass sie an Herzversagen gestorben sein. Was der Normalfall ist. Und man sicher noch Zeit findet, das Notizbuch zu holen und neben sich zu legen.

  6. Auweia, was ist denn hier los, alles Rechtsexperten , jeder weiß ein bißchen was, keiner weiß aber eigentlich so richtig Bescheid, aber zu sagen hat jeder etwas…. Mit einem Testament ist es, wie überall auf der Welt, es sollte registriert sein, damit ist es beglaubigt durch zwei Zeugen, das hat hier seinen Preis, oh ja, denn es wird vorher schon alles bezahlt. Also, wenn man hier lebt, kann man sich absichern, man muß es nur wollen und man muß es sich leisten können, also, kein Unterschied zum Rest der Welt, oder?

    1. Das stimmt meines Wissens so nicht ganz. Ich denke, dass Sie recht haben, dass in Paraguay ein Testament durch einen Escribano abgesegnet sein muss (notariell beglaubigt).
      In der Schweiz ist es aber durchaus so, das ein handgeschriebenes Testament Gültigkeit hat (ohne jetzt noch recherchiert zu haben).
      Bei einem rechtsgültigen Vertrag muss zwingend Datum, Ort etc. aufgeführt sein (ok, Vertrag ist kein Testament).
      So viel ich weiss braucht es in der Schweiz also keinen Anwalt bzw. Notar, der ein Testament beglaubigt noch Zeugen. Sie haben aber durchaus recht, dass es auch in der Schweiz besser ist ein Testament durch Zeugen und Notar bezeugen zu lassen. Sicher ist sicher.
      Ich denke, dass ein Datum schon wichtig ist: Schliesslich können nach dem Ableben durch die Staatsanwaltschaft zwei oder drei Testamente aufgefunden werden, die nicht deckungsgleich sind. So müssten die Ermittler noch das Alter des Papiers/Tinte ermitteln, um zu wissen, wer nun die Begünstigten sind.
      Übrigens (an alle die es interessiert): So viel ich weiss ist ohne Testament die Reihenfolge: Kinder, dann Eltern, dann Ehepartner. Für Ausländer kann es anders sein.
      Und schon klar: Die wenigsten wirklichen Rechtsanwälte werden in einem Forum ihre Beratung grati abgeben. Auch für sie ist Bier nicht grati. So gesehen sind wir Kommentatoren natürlich alles “Rechtsexperten”, dafür ist es auch grati. Dem durchschnittlichen Internetuser sollte mittlerweile in bis zu 24 Jahren Interneterfahrung bekannt sein, dass man im Internet nicht alles glauben soll, vor allem nicht in einem Forum

    2. @Cabron
      genau so ist es wie sie geschrieben haben bezüglich paraguay, dass kann ich zu 100% bestätigen da ich selbst ein testament machen lies mit dementsprechenden kosten.. ein handgeschriebenes ist nicht rechtsgültig das bestätigt ihnen jeder anwalt.

  7. Poppo Graf von Hahn-Kuchelmisz

    Das Testament ist in Paraguay sowieso nur bedingt gueltig wegen der Zwangserbenregelung. Du kannst testamentarisch nur ein Fuenftel an Fremde vermachen. Viet Fuenftel muessen an deine leiblichen Kinder gehen u.a. auch Ehegatten (je nach Eheform). Vermachst du die Helfte an deinen K9 Drogenhund den du von Nick fuer 10000 Teuros gekauft hast, so ist das ungueltig.

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