Gefangene des Systems?

Cerrito: Eine 17-Jähriger braucht die “Erlaubnis” eines Verstorbenen, um nach Argentinien zu reisen. Das Problem ist, dass ihr verstorbener Vater nicht als verstorben im Standesamt eingetragen ist, sagte ihre Mutter. Somit wird die Erlaubnis des Vaters verlangt.

Der Countdown läuft für ein 17-jähriges Mädchen, das bis spätestens Februar nach Argentinien reisen muss, aber keine Genehmigung für Minderjährige erhält. Die Familie stammt aus Cerrito, Ñeembucú.

Sie erinnerte daran, dass ihr Mann Osvaldo Leguizamón Maidana 2007 bei einem Unfall in Galeano Cue in Misiones ums Leben kam. Da sie erst 19 Jahre alt war und zwei kleine Töchter hatte, überließ sie ihrer Schwiegermutter die Meldung beim Standesamt. Osvaldo Leguizamón wurde in Santa Rita, Misiones, begraben.

Deshalb weiß sie auch nicht, was mit dem Totenschein passiert ist. “Ich habe nie gefragt, weil ich es nicht nötig hatte, aber jetzt will meine Tochter nach Argentinien reisen und hat mich darum gebeten“, sagte sie.

„Die 17-Jährige ist schwanger und ihr Ehemann ist Argentinier und möchte sie dorthin bringen, um das Baby da zu bekommen; deshalb will sie im Februar abreisen, aber ohne die Sterbeurkunde können wir nichts tun. Wenn das Kind in Argentinien geboren wird, hat es mehr Vorteile haben als hier”, sagte die Witwe.

“Ich ging zum Standesamt in San Ignacio, um die Sterbeurkunde zu holen, und man sagte mir, dass man mir diese nicht ausstellen könne, weil er nicht als tot erscheine, sondern lebendig”, fuhr sie fort.

Beim Friedensrichter und beim Codeni sagte man ihr, sie solle sich an die staatlichen Behörden wenden, aber Faustina hat nicht die Mittel, mehrmals nach Pilar zu fahren.

Wochenblatt / Extra

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4 Kommentare zu “Gefangene des Systems?

  1. Gefangen in der eigenen Mentalität. So müsste es richtig heissen. Man kümmert sich um nichts aber Vorteile wenn Kind in Argentinien noch besser Usa, Deutschland etc. auf die Welt kommt. Jaaaaa, hier. Ich wusste ja nicht, dass ich schwanger bin. Nein. Es ist im Fall einer Auslandsgeburt ohne wenn und aber die Staatsbürgerschaft der Mutter einzutragen und ist die nicht bekannt beide Staatenlos – Your Problem. Und Tschüss.

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  2. 17 Jahre und schon hochgradig schwanger und verheiratet.
    Sollte ein Deutscher mal eine 17-jährige im Bett liegen haben, vielleicht weil sie mit ihrem Alter gelogen hat und ihr ein Essen spendieren, also einen geldwerten “Vorteil” verschaffen, dann steht er mit einem Bein im Knast.

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  3. Das erinnert ein bisschen an die hochschwangeren afrikanischen Flüchtlinge, die ihre Babys unbedingt auf EU-Gebiet bekommen wollen, da sie dann auch auf jeden Fall bleiben dürfen – und eben versorgt werden.
    Die dummen Argentinier mit ihren sozialen Gesetzen – fällt mir nichts anderes dazu ein.
    Und: Wie die Mutter, so die Tochter. Mit 19 zwei Kinder schon gehabt, und Töchterchen mit 17 auch schon schwanger. Mit Mitte 30 also Großmutter. Dann sage ich mal Herzlichen Glückwunsch dazu…aber Mitleid oder Spenden darf sie woanders betteln.

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