Hausangestellte: Kein Abzug der Kosten für Verpflegung und Unterkunft

Asunción: Den Arbeitgebern ist es untersagt, die Kosten für Verpflegung und Unterkunft der Hausangestellten vom Mindestlohn abzuziehen, bekräftigten am Samstag das Arbeitsministerium.

Mónica Recalde, Direktorin für soziale Sicherheit des Arbeitsministeriums, bekräftigte, dass den Hausangestellten Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht von dem Mindestlohn abgezogen werden dürfen.

Darüber hinaus müssen laut Gesetz Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeiten, Abendessen sowie eine sauberere und hygienische Unterkunft garantiert werden.

In einem Interview mit der von Telefuturo ausgestrahlten Sendung La Lupa erklärte Recalde, dass dieses Prozedere aber mit einem Vertrag vermieden werden könne.

Das bedeutet, dass “der Arbeitgeber ein schriftliches Dokument haben muss, in dem die Arbeitsstunden angegeben sind und das Essen oder andere Zuwendungen nicht einschließt”, sagte Recalde.

Sie stellte ebenfalls klar, dass Minderjährige keine Hausarbeit, auch nicht mit Erlaubnis der Eltern, verrichten dürfen. Hausangestellte müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Recalde versicherte, dass der Arbeitgeber den Lohn abziehen könne, wenn der Arbeitnehmer eines Tages nicht an seinem Arbeitsplatz erscheine. Wenn jedoch eine begründete Situation vorliege, müsse der Arbeitgeber dies genau abwägen.

Das Gesetz Nr. 5407 über Hausarbeit wurde 2015 nach einem langen Kampf der 1989 gegründeten ersten Gewerkschaft für häusliche Angestellte erlassen. Diese Verordnung sah die Zahlung von 60% des Mindestlohns für den Sektor vor.

Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch letzter Woche die Gesetzesvorlage gebilligt, den Hausangestellten 100% des Mindestlohns zu gewähren. Nun liegt es an der Exekutivgewalt, ein Veto einzulegen oder das Gesetz zu verkünden.

Wochenblatt / Ultima Hora

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

11 Kommentare zu “Hausangestellte: Kein Abzug der Kosten für Verpflegung und Unterkunft

  1. “Darüber hinaus müssen laut Gesetz Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeiten, Abendessen sowie eine sauberere und hygienische Unterkunft garantiert werden.”

    hahahaha, ich glaube die haben sie nicht mehr alle………echt der wahnsinn was hier in paraguay abgeht, aber macht nur weiter so………

    1. step by step, und für die ” sowie eine sauberere und hygienische Unterkunft garantiert werden.“ Unterkunft, wird man bestimmt bald verpflichtet werden, noch eine Reinigungskraft einzustellen, die diese Unterkunft dann auch immer auf diesen Stand hält. Ich werde jedenfalls kein Mindestlohn mehr zahlen und kein Hausangestellten mehr beherbergen, wenn Sie diesen Lohn fordern sollten. Dann sind es nur Tage- oder Stundenlöhner.

      1. ja und fürs essen klarerweise eine köchin, weil muss ja quasi wie im 5* schmecken vermutlich. die politiker die das verabscheiden, und die die sowas fordern haben einfach keinen plan was das resultat daraus sein wird. es wird alles halt wieder in den taglöhner gematscht, keine abfindung, kein anspruch kein garnichts, und der paraguayer wird vermutlich glücklich sein wie früher und es nicht verstehen wieso er jetzt auf einmal seine cuotas jedes monat nicht mehr bezahln kann. naja, mathe war ja immer schon schlecht hier.

  2. Jetzt haben sie was zu feiern: Sieg der Hausangestellten 100% Mindestlohn! Kost und Logis müssen unentgeltlich gewährt werden und dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden!!!!! Freut Euch mal, Ihr dummen Gören, bis jetzt habt Ihr noch einigermaßen gelebt, waren mit 60% Mindestlohn noch viel besser bezahlt als Angestellte in Handel oder sonstigem Gewerbe mit 100% Mindestlohn, die müssen noch Miete bezahlen und sich auf eigene Kosten ernähren! Denn Ihr hattet Euer Zimmer, Euer Bett, hattet Eure Verpflegung gratis, und dann noch 60% des Lohnes, um sich mal ein Kleidungsstück zu kaufen oder ein paar Schuhe, während die Verkäujferin sich das nicht so ohne weiteres leisten konnte. Im Endeffekt habt Ihr verloren, nur wißt Ihr das noch nicht. Ihr werden dies aber in Kürze schmerzlich erfahren müssen.

  3. Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz.
    Das wird die Kündigung hunderter Hausangestellter nach sich ziehen.
    Denn die Arbeitgeber werden sich leicht ausrechnen können, daß es sie günstiger kommt, der jetzigen Empleada zu kündigen und sie mit einer Abfindung wegzuschicken.
    Danach schließt man mit einer Neuen einen Vertrag ab, der weder Kost noch Logis einschließt.
    Oder man holt sich nur noch stunden- oder tageweise eine Hilfe ins Haus.
    Unglaublich!
    Außer den 3 Hauptmahlzeiten noch zusätzliche Mahlzeiten!
    Zukünftig frisch gekocht und serviert von der Arbeitgeberin.
    Und zwar pünktlich!
    Die Empleada hat ja jetzt gesetzlichen Anspruch darauf, verwöhnt zu werden.
    Was sollte jetzt eigentlich die anderen Arbeitnehmer davon abhalten, diese Privilegien auch zu fordern?
    Muß jetzt der Supermarktbesitzer seinen Angestellten, der Eigentümer der Baufirma ab sofort seinen Arbeitern das Essen servieren und ihnen Häuser auf dem Parkplatz oder dem Firmengelände bauen?
    Kostenlos natürlich!
    Dieses Arbeitsministerium sollte umbenannt werden.
    In Ministerium zur Erzeugung von Arbeitslosen.

Kommentar hinzufügen