ITV – sehr fragwürdig!

Der Kongress beschloss und der Präsident Lugo setzte im Oktober 2009 das Gesetz N° 3.850 in Kraft, was die Fahrzeuginspektion auf nationaler Ebene regelt.

Artikel 168 der nationalen Verfassung sagt aus das: 1. Die Befugnisse der Kommunen in ihrem Hoheitsbereich und in Übereinstimmung mit dem Gesetz das Selbst-Management in ihre Zuständigkeiten sind, was sich auf Stadtplanung, Umwelt-, Beschaffungs-, Bildungs-, Kultur-, Sport-, Tourismus-, Gesundheits-und Sozialwesen, sowie Kreditinstitute, Aufsichtsbehörden und die Polizei ausbreitet. Laut Absatz 8 auch die Regulierung und Verkehrsbeeinflussung und andere Fragen rund um die Bewegung von Fahrzeugen.

Es wäre schon zu wissen, wie die Gesetzesväter, Senator Luis Alberto Wagner und Óscar Denis, von der liberalen Partei dem Land erklären, wie man Selbst-Management mit dieser Kontrolle unter einen Hut bekommt.

Das neue Gesetz verpflichtet die Städte dazu, Kontrollzentren zu akzeptieren sowie deren Durchführung. Nur selten gibt es wie in diesem Fall einen so klaren Wiederspruch.

Dazu zeigt das Gesetz aber noch eine andere Ungerechtigkeit unter den Paraguayern auf. Die, die in den Städten wohnen, in denen es Inspektionszentren gibt sind bevorteilt zu denen, die mehrere hundert Kilometer fahren müssen, um die Untersuchung zu absolvieren.

Ein Paraguayer aus Mariscal Estigarribia samt Pkw muss obligatorisch zur nächsten Inspektionswerkstatt, die in diesem Fall ganze 600 km entfernt liegt. Abgesehen von den hohen Kraftstoffkosten kommt da noch Übernachtung und Verpflegung hinzu. Dies gilt für alle, die nicht nahe den Werkstätten wohnen.

Nur wenige Male konnten sich paraguayische Gesetzgeber dazu durchringen ein ein Gesetz in Kraft treten zu lassen was Ungleichheit klar aufzeigt.
Das ist noch nicht alles, die Werkstätten haben nicht die Kapazität, um alle Fahrzeuge im besagten Zeitraum zu kontrollieren. Dies hat zur Folge, dass einige abgestraft werden, denen es nicht an Freiwilligkeit fehlte ein Inspektionszentrum aufzusuchen.

Die Regierung generiert in wenigen Tagen also Situationen die es erlauben, dass jemand ungerechtfertigt abgestraft werden kann. Etwas vergleichbares gab es noch nicht in der Vergangenheit.

Diverse Bürger der Stadt sehen sich nun besudelt mit den Auswirkungen des Gesetzes, welches 19 Werkstätten und den Städten Gewinn bringen soll.

Das besagte Problem mit Artikel 168 der Verfassung ist nicht der einzige Konflikt. Auf Artikel 170 sagt klar und deutlich aus, „dass keine Institution des Staates sich die Einnahmen einer Stadtverwaltung aneignen darf“. Die Transportbehörde Dinatran macht es trotzdem.

Jedoch können all die Widersprüche nicht bewirken. Die Reklamationen sind schon so gut wie archiviert und die Wogen glätten sich ob man es will oder nicht.

(Jan Päßler)

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