Keine Rechtsgrundlage für Anklagen bei Verstößen gegen die Ausgangssperre

Asunción: Der Anwalt für Verfassungsrecht, Jorge Vasconsellos, ist der Ansicht, dass die Anklagen wegen Verstoßes gegen die von der Regierung festgelegte Ausgangssperre keine Rechtsgrundlage haben.

„Ich kann kein Kriterium für die Anklage von Fällen bei Verstößen gegen die Ausgangssperre begleiten. Ich glaube, dass die Zuwiderhandlungen in der Quarantäne keine rechtliche Unterstützung haben, es gibt kein strafbares Verhalten”, sagte der Anwalt in einem Interview gegenüber dem Radiosender 1000 AM.

Er erwähnte, dass Paraguay kein kommunistisches China sei und es nicht toleriert werden könne, dass der Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift so viele Anklagen hervorrufe. Nach seinem Ermessen sollten sie mit Übergangsnotstandsgesetzen gelöst werden.

Er argumentierte, dass das Ideal darin bestehe, dass die Gesellschaft die “Botschaft” akzeptiere und sich freiwillig unter Quarantäne stelle, um die Ausübung der Freiheit unter Notfallbedingungen zu regeln.

„Die Abhandlung der Fälle zu diesem Zeitpunkt sollte administrativ und nicht strafrechtlich sein. Für diejenigen, die die Quarantäne nicht einhalten, sollten direkt Geldbußen verhängt werden“, fügte der Verfassungsanwalt hinzu.

Bisher wurden im gesamten Staatsgebiet fast 3.000 Personen wegen Verstoßes gegen die von der Regierung eingerichtete Gesundheitsquarantäne angeklagt, um eine weitere Verbreitung von Covid-19 zu verhindern.

Wochenblatt / ADN Paraguayo

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1 Kommentar zu “Keine Rechtsgrundlage für Anklagen bei Verstößen gegen die Ausgangssperre

  1. Man hat das Gefühl, das keiner so richtig Bescheid weiß ? Es wäre mal interessant zu erfahren, wann man endlich mal wieder fliegen könnte. Nichts kann man planen, man ist eingesperrt, geplante Flüge fallen aus, der Urlaub platzt, man kann nicht in die Heimat oder in den Urlaub. Es ist einfach nur noch belastend.

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