Asunción: Die Richterin Alicia Pedrozo hat das Verfahren gegen den Unternehmer Luis Augusto Montanaro Bedoya wegen Verletzung des Rechts auf Kommunikation und Bildfreiheit wegen mutmaßlicher Verbreitung sexueller Inhalte ohne Einwilligung zur Gerichtsverhandlung zugelassen.
Der Fall begann nach einer Razzia der Staatsanwaltschaft im Juli 2024, die unter dem Namen „Duck Sex Games” bekannt wurde. Die Staatsanwältin Diana Gómez erhob Anklage gegen Luis Montanaro und beantragte die Überstellung des Falles an das Gericht.
In der Vorverhandlung bestätigte die Staatsanwältin die Anklage und beantragte die Überstellung des Falles an das Gericht. Darüber hinaus bestätigten die Anwälte der Klägerin, María Angelina Luna und Pedro Mayor Martínez, ihre Zustimmung zur Anklage der Staatsanwaltschaft.
Der Anklage zufolge hat Luis Augusto Montanaro Bedoya am 10. Juli 2024 ohne Zustimmung über verschiedene Plattformen mehrere Bilder und Videos mit intim-sexuellem Charakter seiner ehemaligen Partnerin geteilt, die er während ihrer Beziehung beim Geschlechtsverkehr aufgenommen hatte.
Die Staatsanwaltschaft fügt hinzu, dass die Multimedia-Dateien nicht nur die Intimzonen der Frau zeigen, sondern auch den Moment, in dem sie sexuelle Handlungen mit Montanaro Bedoya vornahm. Freunde des Opfers machten sie auf die Situation aufmerksam, woraufhin sie Anzeige erstattete.
Darüber hinaus geht aus Angaben der Staatsanwaltschaft hervor, dass Montanaro die Website unter dem Link www.theroyalduck.club/ betreibt, deren Inhalt „eine exklusive und diskrete Umgebung, in der Sinnlichkeit mit Eleganz und Respekt zelebriert wird” bewirbt und die auf das Telefon von Montanaro weiterleitet, von wo aus die fraglichen Dateien seiner Ex-Partnerin geteilt wurden.
Außerdem gibt es laut Anklage ein Profil im sozialen Netzwerk „TOP4FANS”, das ebenfalls vom Angeklagten verwaltet wird und über das er die intimen Bilder und Videos des Opfers in diesem Fall geteilt hat.
Antrag auf Einstellung des Verfahrens
Während der Vorverhandlung beantragten die Anwälte Daniel Schreiber und Santiago Codas die endgültige Einstellung des Verfahrens zugunsten des Angeklagten, da die Ermittlungen seiner Unschuld zustimmen würden.
Außerdem beantragten sie die Ausschließung der Nebenklage, angeblich wegen Mängeln in der Vollmacht. Ebenso legten sie Beweise vor und beantragten die Ausschließung mehrerer davon, insbesondere des Mobiltelefons der Anzeigeerstatterin. Schließlich beantragten sie auch die Änderung der Hausarreststrafe.
Nach Prüfung der Sachlage hob die Richterin den Hausarrest auf. Ihm ist unter anderem verboten, das Land zu verlassen, seinen Wohnsitz zu wechseln, relevante Daten zu ändern und sich zwischen dem 1. und 5. jedes Monats vor Gericht zu melden.
Ebenso lehnte sie die von der Verteidigung beantragte endgültige Einstellung des Verfahrens ab und ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu. Damit wird Montanaro wegen mutmaßlicher Verletzung des Rechts auf Kommunikation und des Rechts am eigenen Bild vor ein öffentliches Gericht gestellt.
Wochenblatt / Última Hora














Land Of Confusion
„wegen mutmaßlicher Verletzung des Rechts auf Kommunikation und des Rechts am eigenen Bild vor ein öffentliches Gericht gestellt.“
Wenn ich in die Filiale einer UENO Bank gehe, muss ich mir „aus Sicherheitsgründen“ ein Foto des Gesichts machen lassen ohne meine Zustimmung. In Biggie-Märkten sollen ja sogar Gesichtsscans gemacht werden. Ohne meine Zustimmung
Insofern handeln diese beispielhaft genannten Filialen genauso wie dieses Schwein namens Luis Montanaro.
Auch kann man wohl als Privatperson angeklagt werden, wenn man ein Foto eines minderjährigen Kindes im sozialen Netzwerk hochlädt, und sei es nur wenn es im Hintergrund rumläuft.
Was sind hier eigentlich die Unterschiede? Sind Aufnahmen von mir für eine Bank oder ein Supermarkt vollkommen in Ordnung, während ein Kind, was sich in meinem Foto verirrt, kriminell ist?
Die Drecks-Uenobank wird auch noch gehackt und Kundendaten tauchen im Darkweb auf. Aber alles kein Problem, die dürfen ja alles – Rentengelder horten, alle Events sponsoren, potenzielle Kunden ausschließen bei Veranstaltungen.
Alles in Ordnung sowas, weil der Marionettenpräsident Aktionär ist und sich schon den Lebensabend seiner Enkel anhäuft. So ein eindeutiger Fall wäre in einem Rechtsstaat „Mißbrauch finanzieller Interessen“ – hier in Paraguay „sehr clever“ und ganz normal.
Zurück zum Artikelthema: Was dieser „Unternehmer“ da macht ist widerlich und gibt ein ganz schlechtes Bild von uns Männern ab. Dem seine Schamgrenze liegt wohl im Erdkernbereich – leider gibt es durch die massenhafte Verbreitung von P*rnografie keine Hemmungen mehr seine intimsten Akte ins Netz zu stellen. Auch noch ohne Wissen der Partnerinnen – irre.