Millionenklage gegen die ANDE

Asunción: Ein Geschäftsmann verklagt die ANDE auf Schadensersatz. Er unterstellt dem staatlichen Stromversorger grobe Fahrlässigkeit bei der Verlegung von Stromleitungen. Bis jetzt kam es noch zu keiner gütlichen Einigung. Beide Parteien geben nicht nach.

Felix Dario Espinola besitzt eine Werkstatt. Die ANDE verlegt Kabel in der Umgebung seines Betriebs, danach kam es aber zu einer Überbelastung, die einen Kurzschluss verursachte. Das passierte schon im Februar vergangenen Jahres. Der Schaden belief sich auf mehr als 20 Millionen Guaranies.

Espinola reklamierte bei dem Stromversorger. Es erfolgten keine Antworten. Im Zuge dessen wandte sich der Unternehmer an das Ministerium für Verbraucherschutz (Sedeco).

Nach dieser Beschwerde reagierte die ANDE am 1. November 2016 mit einer schriftlichen Stellungnahme, neun Monate nach dem Schadereignis. In dem Schreiben heißt es, dass alle technischen und administrativen Maßnahmen korrekt durchgeführt worden wären. „An dem Tag, an dem die Beschwerde bei uns eingereicht wurde, kam es zu einem Schnitt in der Stromversorgung, weil durch Handlungen Dritter ein Strommast der ANDE umstürzte“.

Dann erklärte der Stromversorger weiter, durch die Grundlage des Gesetzes 966/64 ist das Unternehmen nicht für Schäden oder Unfälle verantwortlich, aufgrund von einer freiwilligen oder eines unbeabsichtigte Berühren des Stromnetzes von Personen, Tieren oder Sachen, sei es fahrlässig oder vorsätzlich.

Espinola aber argumentierte, dass die Schäden an seinen Geräten durch eine schlechte Wiederverbindung von der ANDE bei der Reparatur der umgestürzten Säule zurückzuführen sei. Die Leitungen wären zu niedrig befestigt worden, deshalb sei es eine Woche wieder zu einem Unfall an gleicher Stelle gekommen.

Laut dem Unternehmer seien ein Luftkompressor, eine Motorpumpe, eine Klimaanlage, ein Computer, ein Boiler und ein Wi-Fi Router zerstört worden. Nun liegt der Fall wieder bei der Sedeco und es kommt zu einer erneuten Anhörung beider Streitparteien.

Quelle: ABC Color

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