Asunción: Die Resolution N° 6225 hat eine Anpassung des Mindestlohns um 5 % offiziell in Kraft gesetzt; damit beträgt der neue Betrag 3.044.000 Guaranies. Zudem wurde festgelegt, dass der Grundtagelohn künftig 117.077 Guaranies bzw. 15,61 Euro beträgt. Der gesetzliche Mindestlohn (Brutto) in Deutschland beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Das Dokument enthält Erläuterungen zu der Entscheidung, eine Erhöhung vorzunehmen, die über die Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) hinausgeht – wie er von der Zentralbank Paraguays veröffentlicht wird.
Der Text verweist auf Artikel 2N° 55 des Arbeitsgesetzbuchs in der durch Gesetz N° 5764 geänderten Fassung. Dieser Artikel ermächtigt die Exekutive, eine Anpassung des Mindestlohns auf Vorschlag des Nationalen Rats für Mindestlöhne zu prüfen und umzusetzen.
Bei dieser Anpassung hat der Nationale Rat für Mindestlöhne keine bestimmte prozentuale Erhöhung empfohlen, sondern die endgültige Entscheidung gemäß seiner gesetzlichen Befugnisse der Exekutive überlassen.
Unterschied zur Berechnung nach dem Verbraucherpreisindex
Der Erlass stützt sich auf das Protokoll des Nationalen Rats für Mindestlöhne. Darin wird festgestellt, dass die Werte des Verbraucherpreisindex allein nicht ausreichen, um den neuen Mindestlohn festzulegen.
Zudem wird in dem Dokument darauf hingewiesen, dass sich die Realeinkommen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren unterschiedlich entwickelt haben. Außerdem habe sich die Kaufkraft von Arbeitnehmern verringert, die den Mindestlohn oder ein Einkommen in unmittelbarer Höhe des Mindestlohns erhalten.
Regelungen für spezielle Tätigkeitsbereiche
Das Arbeitsministerium muss für bestimmte Tätigkeitsbereiche gesonderte Regelungen zu den jeweiligen Mindestlöhnen erlassen.
Nach Inkrafttreten der Regelung liegt der gesetzliche Mindestlohn nun bei 3.044.000 Guaraní, der Grundtagelohn bei 117.077 Guaranies.
Wochenblatt / El Ratio















