Neues Verkehrsgesetz lockert die Zügel bei Alkohol

Asunción: Der Staatsanwalt Emilio Fuster erklärte bei einem Interview, dass das neue Verkehrsgesetz mehr Spielraum bei Alkohol am Steuer schafft. Es erlaubt fahren unter Alkoholeinfluss auf einem Niveau, wo Fahrer viele Reflexe verlieren. Außerdem gibt es noch einige Lücken, die zum Nachteil für staatliche Behörden sind.

Das neue Verkehrsgesetz N° 5.016, in Kraft jedoch noch nicht umgesetzt modifiziert den Artikel 217 des Strafgesetzbuchs, in welchem die Parameter des Alkoholniveaus festgehalten sind. Diese waren bei 0,0 Promille, versichert Fuster.

Mit der Modifikation werden Fahrer mit einem Alkoholgehalt der geringer als 0,8 Promille nur einer kleinen Strafe ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wird erst ab 0,81 Promille hinzugezogen. Jeder der unter 0,8 Promille verbleibt hat sich noch nicht wirklich strafbar gemacht.

Damit zusammenhängend hat das neue Gesetz auch noch Lücken. Eine Einstufung von leichten, mittelschweren und schweren Verstößen gibt es. Was jedoch Minimum und Maximum beim Atemalkohol ist hat es nicht. Wenn ein Fahrer sich einem Atemalkoholtest nicht unterziehen möchte muss die Straßenpatrouille eine richterliche Anordnung beantragen. Wenn nach einigen Stunden der gemessene Alkoholgehalt nur noch 0,79 Promille ist, wird aus dem schweren Verstoß ein leichter und der alkoholisierte Fahrer kommt mit einem „blauen Auge“ davon.

Erst in einem Jahr sind alle Änderungen wirklich greifend, da dies der Zeitraum ist, den die Straßenpatrouille benötigt um alles vorzubereiten. Eine Art Verkehrserziehung in Schulen durch Angehörige der Kontrollbehörde gehört ebenso dazu wie die feste Installierung von „Starenkästen“ an Überlandstraßen und einem neuen Führerschein, der mit einem Punktesystem gekoppelt ist.

(Wochenblatt / Hoy)

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5 Kommentare zu “Neues Verkehrsgesetz lockert die Zügel bei Alkohol

  1. Verkehrte Welt. Jetzt werden kurzerhand die Gesetze den Gegebenheiten angepasst. Das ist für mich ein Zeichen, dass man mit der Situation überfordert ist und deshalb den bequemeren Weg geht. Na dann viel Spas beim Diskutieren, ob das eine Bier noch geht oder nicht. Und noch mehr Spass, wenn es dann knallt – aber bitte möglichst nur mit toten Gegenständen und nicht mit nüchternen Verkehrsteilnehmern.

  2. Alkohol : 0,8 sehe ich kein Problem , denn Jahrzehntelang war 0,8 in Europa Gesetz . Ein Löffel Hustensaft übersteigt ja schon die 0,0 Grenze. Man sollte die Fahrer besser einem Drogentest unterziehen , nicht nur Alkohol , das ist doch in Südamerika sinnvoller , oder ?

    Führerschein zum Runterknipsen : erinnert mich stark an die sooo erfolgreiche DDR.

    Starenkästen : mal sehen wie lange die ohne Bewachung unbeschädigt überstehen !

  3. Dann wird wohl auch endlich hier das Radler/Alsterwasser eingeführt 🙂

    Natürlich ist es sinnvoll die Gesetze an das Volk anzupassen…was nutzt ein Gesetz das nichteinmal die Polizei befolgen kann weil keiner Geld hat z.B. ein Fahrzeug mit ausreichend Glühlampen zu bestücken?
    Fahren ohne Licht bei Nacht – Wer kassiert das von den Beamten? Sieht man ja immer wieder. Da verliert sich doch das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in Gesetz und Freund und Helfer. Sprich – es ist so absurd, dass sich keiner daran hält weil es schlicht unmöglich scheint. Klar ist im Beispiel des fehlenden Lichts die Möglichkeit für jeden da, sehr billig und überall zu beheben. Bei Alkohol am Steuer oder mangelnder Fahrerausbildung sieht das im Moment noch ganz anders aus, sowie technische Inspektionen bei destruktiven Straßen. Ich frage mich immer noch wie da Busse in Asuncion fahren dürfen, die die Abgasnorm offensichtlich nicht erfüllen, wo es doch schon Ewigkeiten die Ivesurprüfung in der Hauptstadt gibt. Wenns also im “Musterbeispiel Hauptstadt” schon nicht klappt, wie dann im großen Stil? Anpassung dringend nötig.

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