Nicht registrierte Papageien werden beschlagnahmt

Personen, die einen Papagei als Haustier besitzen, müssen diesen registrieren lassen Zuständig dafür ist das Umweltsekretariat SEAM, andernfalls kann das Tier beschlagnahmt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf 568.268 Guaranies.

„Wenn ein Papagei als Haustier gehalten wird muss er registriert sein und eine Bescheinigung darüber vorliegen. Andernfalls wird das Tier konfisziert“, sagte Dario Mandelburger von der SEAM. Er stellte aber gegenüber dem Radiosender UNO klar, dass nun keine organisierte Durchsuchung aller Besitzer von Papageien erfolgen würde, aber der Appell soll eine Erinnerung an die Besitzer sein, ihre Vögel anzumelden. Im Artikel 50 des Gesetzes 96/92 ist die Eigenverantwortung wild lebend Tiere geregelt. Diese dürfen nicht aus ihren natürlichen Lebensraum entfernt werden, ohne dass dies autorisiert worden wäre. Darüber hinaus darf keine Person im Besitz von Wildarten sein, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder zum Zeitpunkt des Verkaufs, ohne dass daür eine notwendige Dokumentation vorliegt.

Mandelburger erklärte, die Gebühr bestehe aus zwei Teilen, die erste sei eine Grundgebühr in Höhe von 357.800 Guaranies, die zweite für “kleine Zootiere“, wie zum Beispiel Affen, Papageien, Schildkröten, Strauße usw. betrage 210.468 Guaranies. Er fügte an, für die Registrierung seien eine Kopie der Cedula, ein polizeiliches und gerichtliches Führungszeugnis sowie drei Passbilder notwendig. Die Haltererlaubnis ist nur für ein Jahr gültig und danach müssen weitere Papiere vorgelegt werden wie ein Herkunftsnachweis des Tieres, eine Kopie der ersten Genehmigung als Halter, eine Veterinärbescheinigung, eine Kopie über die Registrierung im Register wildlebender Tiere und falls das Tier aus dem Ausland eingeführt wurde die Bescheinigung darüber.

Quelle: Hoy.com.py

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