Oberster Gerichtshof erklärt auch ITV in Asunción als verfassungswidrig

Asunción: Die Kammer für Verfassungsfragen des Obersten Gerichtshof von Paraguay entschied am heutigen Mittwoch, dass auch der Klage wegen Verfassungswidrigkeit, eingereicht durch die Stadtverwaltung von Asunción, stattgegeben wird.

Damit geht die Verantwortung über diese Stelle zurück von der nationalen Transportbehörde Dinatran an die Stadtverwaltung.

Das Schreiben deklariert die Artikel 4, 5, 6, 7, 8, 9, 14 und 15 des Gestzes 3.805/09 als nicht anwendbar ebenso wie das Dekret 6.139/2011. Unterschrieben wurde des von den Ministern der besagten Kammer, Víctor Núñez, Miguel Óscar Bajac und Gladys Bareiro de Módica.

In der vergangenen Woche erklärte die maximale juristische Instanz das ITV Gesetz in 127 Städten zu suspendieren. In der Hauptstadt jedoch stand die Erklärung noch aus.

Die Verfassungs-Sammelklage wurde 2011 vom aktuellen Bürgermeister Arnaldo Smaniego eingereicht. Die Kommune hat einen Vertrag mit Ivesur seit 2008.

Diese Entscheidung lässt darauf schließen, wie es mit der Regelung weitergehen wird. Eine totale Aussetzung ist nicht vorgesehen sondern eine Verlagerung der Zuständigkeiten, welche aus finanziellen Beweggründen vorangetrieben wurde.

(Wochenblatt / Última Hora)

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1 Kommentar zu “Oberster Gerichtshof erklärt auch ITV in Asunción als verfassungswidrig

  1. Ob ITV oder nicht ITV ist denen total egal. Es geht ums Geld. Die Komune leidet permanent unter Geldmangel und greift gierig nach jedem Guaranie den sie bekommen kann.

    Vor kurzem sagte ein Experte, dass fast 1/3 der Municipal-Angestellten zuviel sind. Ein Grossteil der Steuereinnahmen geht für die Bezahlung von Gehältern drauf.

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