Ohne Steuerbescheinigung kein Reisepass

Asunción: Das Finanzministerium erinnerte die breite Öffentlichkeit daran, dass gemäß den Bestimmungen durch die Resolution Nr. 3/13 für die Erlangung eines Reisepasses (CCT) eine gültige und aktuelle Steuerbescheinigung erforderlich ist.Steuerbescheinigungen können kostenlos über die SET-Website (www.set.gov.py) in der Option Online-Dienste ohne Zugangscode und anschließend über das Drucken von Dokumenten bezogen werden.

Ebenso können diejenigen, die einen Zugangscode haben, die Steuerbescheinigung über das Marangatu-Steuerverwaltungssystem, Abschnitt Anwendungen, erhalten.

Wer nicht steuerpflichtig ist kann die Bescheinigung ebenfalls über die Website (www.set.gov.py) in der Option Onlinedienste ohne Zugangscode abrufen und anschließend ausdrucken.

Artikel 194 des Gesetzes Nr. 125/91 verpflichtet den Steuerzahler, die Bescheinigung über seine Steuern und Steuerbeträge einzuholen, sodass ersichtlich ist, dass keine Rückstände vorhanden sind, um einen Reisepass zu erhalten.

Wochenblatt / La Nación

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