Prozessauftakt im Fall Wendy

Wien: Sieben Monate nach der Verhaftung der beiden Angeklagten kam es nun zum erwarteten Prozessauftakt. Nachdem der Fall fast zu den Akten gewandert wäre, reihte die Staatsanwaltschaft eine Kette von Indizien auf, die einzeln nichts bedeuten jedoch zusammen ein Konstrukt ergeben.

Dieses Konstrukt ist für das Verteidiger-Trio der Angeklagten Gerhard Freiherr-Hanzalik und Michaela S. nicht zu erkennen, sie nennen es einen Witz aus dem Reich der Spekulationen.

Während die Anklage den Beschuldigten One Way Tickets, freudige Fotos nach dem Ableben von Wendy und diverse andere Details, wie das Verscharren der Leiche und das geringe Mitteilungsbedürfnis über deren Tod in der Heimat vorwarfen, konterte die Verteidigung mit einer rein sexuellen Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer. Des Weiteren vergas man der Gerichtsmedizin mitzuteilen, dass das Opfer an Down Syndrom litt. Dies wird als Patzer oder Schlamperei angesehen und verzögert durch die Erstellung eines neuen Gutachtens den Prozess mindestens bis zum 15. Juli.

Gerhard Freiherr-Hanzalik lebte laut der Anklage jedoch niemals mit Wendy Freiherr zusammen. Während er seinen Wohnraum mit der Angeklagten Michaela S. teilte, soll Wendy laut seiner Schilderung nur tagsüber zu ihm gekommen sein. Zum Tod am 28. September 2011 in einem Haus in der Kolonie Independencia soll es durch eine eventuelle Verwechslung gekommen sein. Sie hätten den Nationalfeiertag als Anlass für ein feuchtfröhliches Fest genommen. Wendy könnte sich wegen Zahnschmerzen selbst das falsche Medikament verabreicht haben, erklärt der Beschuldigte.

Warum der Angeklagte kurz vor dem Tod von Wendy im Internet nach Nebenwirkungen seines Krebs-bedingten Schmerzmittels suchte, wieso er Wendys Arbeitsstelle vor der Abreise nach Paraguay kündigte oder die weshalb er zwei Lebensversicherung auf ihren Name abschloss, erklärte er noch nicht. In den nächsten Tagen geht es mit Zeugenaussagen weiter.

(Wochenblatt / Kurier)

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