Recht und Gerechtigkeit liegen weit auseinander

Caacupé: Ein Opfer erkannte seinen Täter eindeutig wieder, der ihn überfallen hatte. Der mutmaßliche Räuber war verhaftet worden. Jedoch ordnete die Staatsanwaltschaft innerhalb von drei Stunden seine “sofortige Freilassung“ an.

Gestern Nachmittag wurde der 20-jährige Erick Jonathan Solis Noguera als Tatverdächtiger bei einem schweren Raubüberfall verhaftet.

Das Opfer, Matias Pereira, erkannte Noguera eindeutig wieder und gab das bei der Nationalpolizei und Staatsanwaltschaft zu Protokoll. Jedoch ordnete Andrés Benitez, Assistent der Staatsanwältin Karina Caballero, die sofortige Freilassung, drei Stunden nach der Verhaftung von Noguera, an.

Das gab die Nationalpolizei auf Anfrage bekannt.

Wochenblatt / ABC Color

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstoßen obliegt dem Betreiber.

7 Kommentare zu “Recht und Gerechtigkeit liegen weit auseinander

  1. Er sah wohl eine „Wahrnehmungstäuschung“,“Porceria“!,-was sagen die Politiker hier dazu.Fürchterliche
    Tatsachen,man kann es nicht glauben!.

  2. Man könnte über eine solche Justiz wirklich verzweifeln. Was geht nur im Kopf eines solchen Staatsanwaltes vor sich? Die Begründung des Staatsanwaltes wäre wichtig zu erfahren. Aber das ist ja nun wirklich kein Einzelfall. Immer wieder hört man von solchen und ähnlichen Vorkommnissen. Versetze man sich jetzt in die Lage des Opfers. Der Kläger ist womöglich ab sofort seines Lebens nicht mehr sicher.

  3. Ich muß meinen ersten Kommentar korrigieren. Spontan neigt man natürlich schon dazu den Staatsanwalt zu verurteilen. Aber möglicherweise stehen ja Aussage gegen Aussage. Wenn es dann keine Zeugen für den Überfall gibt und der Beschuldigte womöglich noch ein Alibi vorweisen kann, muß der Staatsanwalt eben so handeln. Gerade darum wäre die Begründung des Staatsanwaltes für die Freilassung des Beschuldigten wichtig. Erst dann ist es möglich dazu eine Meinung zu bilden.

  4. Ist doch in Deutschland auch nicht viel anders. Steht Aussage gegen Aussage, gibt es keine schlagenden Beweise oder Tatzeugen, hat der (mutmassliche) Taeter einen festen Wohnsitz, dann ist er auch schnell wieder unter den Leuten. Nur ist da ein Haftrichter zustaendig und nicht die Staatsanwaltschaft.

  5. Das waehre nicht das erste mal und sicher nicht das letxte mal aber wenn mich einer fragt gehoert der staatsanwalt abgesetzt das kann es icht sein